- Von Manila Klafack
- 07.11.2019 um 11:41
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird im nächsten Jahr von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent erhöht. Für den einen oder anderen Angestellten, dessen Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 60.750 Euro (2020 dann 62.550 Euro) liegt, steht nicht zuletzt deshalb die Frage nach einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) im Raum.
Die besten PKV-Tarife für Beamte, Selbstständige und Angestellte
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Manch einer sieht die Vorteile in der PKV und möchte sich dort absichern. Der Bund der Versicherten (BdV) rät in einem „Handelsblatt“-Bericht jedoch dazu, sich das gut zu überlegen. Lediglich für „den sehr gut verdienenden kinderlosen ewigen Single, Paar ohne Kinder sowie sehr vermögende Personen“ lohne sich die PKV.
Für alle anderen sei es besser, die gesetzliche Absicherung durch eine private Zusatzversicherung zu ergänzen, wird Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zitiert. Denn für jeden Versicherten müsse in der PKV ein eigener Beitrag gezahlt werden, während in der GKV beispielsweise Kinder beitragsfrei mitversichert sind.
Beihilfe macht oft den Unterschied
Bei Beamten dagegen lohne sich die PKV, weil sie in der Regel günstiger sei als die gesetzliche Variante. Durch die Beihilfe des Dienstherrn zu den Gesundheitskosten in Höhe von meist 50 Prozent, für Ehepartner und Kinder ebenfalls 70 beziehungsweise 80 Prozent, ist die Belastung für den Versicherten nicht so hoch. Nur für diese Differenz müsse noch eine private Versicherung abgeschlossen werden.
Grundsätzlich können Selbstständige, Freiberufler und Studenten unabhängig vom Einkommen wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge berechnen sich dann nach dem Alter, dem Gesundheitszustand sowie den gewählten Leistungen. Und diese Tarife würden sich erheblich unterscheiden. „Gute Tarife der privaten Krankenversicherung bieten im Vergleich zu den gesetzlichen Kassen meist mehr Leistungen bei Hilfsmitteln wie Brillen oder Zahnersatz wie Implantaten“, sagt etwa Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen laut dem Bericht.
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