- Von Juliana Demski
- 16.07.2018 um 15:43
Nicht selten kommt es vor, dass Krankenkassen für bestimmte Leistungen nicht zahlen wollen. Als Kunde hat man aber das Recht, Widerspruch einzulegen. Doch nicht alle Anbieter gehen mit den Eingaben korrekt um. So wendeten einige Kassen Tricks an, damit die Versicherten ihre Widersprüche zurücknehmen. Das hat die Bild-Zeitung berichtet und beruft sich auf Angaben des Bundesversicherungsamtes (BVA).
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Welche Tricks gibt es?
Da wäre zum Beispiel die Sache mit der Zeitverzögerung. Hier schicken die Kassen immer wieder Dokumente, fordern Unterlagen und Gutachten an. So sollen die Patienten denken, der Fall sei mittlerweile aussichtslos. Aber: Das Bundesversicherungsamt schreibt eine Bearbeitungszeit von maximal drei Monaten vor.
Einige Versicherungskunden kennen wohl auch den „Telefon-Trick“. Dauernd klingelt das Telefon, und Mitarbeiter des Versicherers fragen persönlich nach, ob der Kunde den Widerspruch auch wirklich ernst meint. Auch damit wollen die Kassen verunsichern. Diese Anrufe sind aber laut BVA unzulässig, wie der Fernsehsender RTL infolge des Bild-Artikels berichtet. Und: Widersprüche können ohnehin nur schriftlich zurückgenommen werden.
Viele Versicherte sind sich zudem gar nicht erst bewusst, dass sie nach der abgelehnten Leistung auch rechtliche Schritte einleiten können. Denn: Die Versicherer vermeiden es häufig, dem Widerspruchsbescheid eine Rechtsbelehrung beizulegen. Das BVA ist indes der Meinung, eine solche sei zwingend notwendig.
Interessant: Der Gang vors Sozialgericht ist in so einem Fall kostenlos – nur bei einer Niederlage kommen Kosten auf den Kläger zu. Heißt: Wer als Patient weiß, dass ihm die Leistung zusteht, hat nichts zu befürchten.
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