- Von Manila Klafack
- 02.01.2018 um 11:25
Im Tarif „Kostenerstattung Ambulante Behandlung“ der Techniker Krankenkasse werden ebenfalls 80 Prozent der Rechnung übernommen. Wobei der verbleibende Anteil auf 800 Euro im Jahr begrenzt ist. Alle Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind, werden bei der TK und bei der Knappschaft bis zum 3,5-Fachen des einfachen Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte erstattet.
Diese Wahltarife gehören seit einigen Jahren zum Portfolio der Krankenkassen. Pflichtangebote, wie der Hausarzttarif, der Krankengeldtarif für Selbstständige oder der Wahltarif für integrierte Versorgung sowie freiwillige Angebote sollen den Wettbewerb der gesetzlichen Kassen untereinander erhöhen. Mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Bindungsfrist von in der Regel zwölf Monaten legen sich die Versicherten für diese jeweiligen Module fest. Beim Krankengeldtarif für Selbstständige und beim Selbstbehalttarif sind es sogar drei Jahre.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren