- Von Karen Schmidt
- 28.01.2022 um 15:57
Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) steht in der Kritik. Der Bundesrechnungshof macht ihm, beziehungsweise seinem damaligen Ministerium, den Vorwurf, bei zwei Gesetzen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht die erforderliche Prüfung der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit durchgeführt zu haben. Das berichtet die „Rheinische Post“, der der Bericht des Rechnungshofs vorliegt. Bei der Schelte geht es um das Versichertenentlastungsgesetz von 2018 und um das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2019.
Neben der Einführung der paritätischen Finanzierung auch für Zusatzbeiträge in der GKV, ging es beim Versichertenentlastungsgesetz um die Finanzreserven der Krankenkassen. Diese durften den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten. Krankenkassen, die mehr Geld auf die hohe Kante legten, durften ihren Zusatzbeitrag dann nicht mehr anheben.
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GKV-Beiträge könnten bald drastisch steigen
Beim GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz war das Ziel, pflichtversicherte Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner zu entlasten. Dazu wurde unter anderem ein monatlicher Freibetrag in Höhe von gut 159 Euro eingeführt. Erst wenn Betriebsrenten darüber rangierten, mussten die Rentnerinnen und Rentner darauf Krankenkassenbeiträge zahlen – aber auch nicht gleich den vollen Beitrag, sondern gestaffelt.
Wie es im Bericht der „Rheinischen Post“ weiter heißt, führten beide Gesetze zu jährlichen Mindereinnahmen der Krankenkassen von 3,0 bis 3,5 Milliarden Euro. Außerdem mussten öffentliche Arbeitgeber und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nun pro Jahr 2,1 Milliarden Euro mehr berappen.
Im Prüfbericht heißt es dazu: „Trotz der hohen gesellschaftlichen und finanzpolitischen Bedeutung der gesetzlichen Krankenkassen sind die Vorgaben der Nachhaltigkeitsstrategie nicht Ziel und Maßstab der GKV-Gesetzesvorhaben gewesen. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Nachhaltigkeit seiner Vorhaben nicht hinreichend geprüft.“ Vorrangiges Ziel sei es dagegen wohl gewesen, Beitragszahler und Betriebsrentner zu entlasten, ohne dabei die verursachten zukünftigen Belastungen des GKV-Systems im Blick zu haben.
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