- Von Redaktion
- 27.11.2018 um 16:52
Auf den Weihnachtsmärkten, im Restaurant oder bei sportlichen Aktivitäten treffen sich in diesen Wochen wieder viele Mitarbeiter zu ihren Weihnachtsfeiern. Ob es sich dabei um eine Feier des gesamten Unternehmens oder nur eines einzelnen Teams handelt, spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle. Solange die Unternehmensleitung zustimmt, und grundsätzlich jeder teilnehmen kann, leistet im Ernstfall die gesetzliche Unfallversicherung. Das heißt, die Wege zum Veranstaltungsort und zurück nach Hause sind ebenfalls versichert; auch bei einer Fahrgemeinschaft.
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Dabei gilt jedoch, dass jeder Unfall gesondert geprüft wird. Ein Becher Glühwein wird dabei nicht ausschlaggebend für das Ablehnen von Ansprüchen sein. Ist das Missgeschick aber komplett auf Alkohol zurückzuführen, kann das durchaus den Versicherungsschutz kosten.
Nach einem Unfall übernehmen die Berufsgenossenschaften dann die Kosten für die medizinische Versorgung und Rehabilitation. In der Zeit der Arbeitsunfähigkeit gibt es das Verletztengeld. Dazu kann es weitere Unterstützung in Form von Renten, Wiedereingliederungshilfen oder auch Umschulungen geben.
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