- Von Manila Klafack
- 16.10.2019 um 14:03
Es geht ums Geld. Kein Wunder, denn in den Abrechnungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen geht es oft um Milliarden. Die Krankenkassen und die Krankhäuser streiten sich regelmäßig über Abrechnungen von Behandlungen und der Aufenthaltsdauer von Patienten in den Kliniken. In der einer Anhörung zum Reformgesetz des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, ging es nun weniger um die neue Struktur des MDK als vielmehr um den Umgang mit fehlerhaften Abrechnungen (wir berichteten).
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Wie das Ärzteblatt berichtet, sollen im neuen Gesetz Prüfquoten für Krankenhäuser festgelegt werden. Damit soll der Aufwand zur Prüfung der Rechnungen reduziert werden. Bei einer guten Rechnungsqualität sollen demnach nur noch 10 Prozent der Rechnungen überprüft werden. Sind die Abrechnungen weniger gut, soll es mehr Prüfungen geben.
Aktuell würden jedoch durchschnittlich 17,1 Prozent der Rechnungen geprüft werden. Bei der Berliner Charite etwa müssen, so die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), sogar 26 Prozent der Rechnungen überprüft werden. Der AOK Bundesverband spricht dem Bericht zufolge von Kliniken, bei denen bis zu 60 Prozent der Rechnungen falsch seien.
Würde die Rechnungsprüfung dem jetzigen Gesetzentwurf entsprechend verändert, erwarten die Krankenkassen allein für das Jahr 2020 1,2 Milliarden Euro, die nicht zurückgefordert werden könnten. Der GKV-Spitzenverband fordert laut Ärzteblatt, dass die geplante höchstzulässige Prüfquote gestrichen wird.
Die DKG dagegen meint, der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung. Denn Probleme des MDK-Prüfverfahrens würden so identifiziert. Die Krankenkassen hätten die Rechnungsprüfung als Geschäftsmodell für sich entdeckt. Bei den Kliniken würden diese Prüfungen zu einem großen und nicht vertretbaren Aufwand führen.
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