- Von Manila Klafack
- 20.03.2018 um 17:30
Im Jahr 2017 meldeten sich 5.500 Versicherte bei der Techniker Krankenkasse, weil sie eine Falschbehandlung durch ihren Arzt vermuten. Das ist ein Anstieg um 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im vergangenen Jahr hat die TK eigenen Angaben zufolge mehr als 15 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten von Fehlbehandlungen zurückgefordert.
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„Die Versicherten sind heute wesentlich kritischer und selbstbewusster als früher. Aus den sogenannten Göttern in Weiß ist inzwischen ein normaler Dienstleister geworden, dessen Leistungen auch in Zweifel gezogen werden können, wenn etwas schief geht. Deshalb klingelt bei unserer Beschwerde-Hotline auch häufiger das Telefon“, sagt Medizinrechtsexperte Christian Soltau.
Besonders häufig verdächtigten Patienten dabei Chirurgen der Falschbehandlung. Hier lagen der TK zufolge im vergangenen Jahr 1.530 Verdachtsfälle vor. Danach folgten Zahnärzte mit 921 Fällen vor Allgemeinmedizinern mit 547 Fällen, Orthopäden mit 368 Fällen und der Inneren Medizin mit 230 Fällen.
Rund jeder dritte Verdachtsfall erhärtet sich
Etwa bei jedem dritten Verdachtsfall erhärteten sich im Laufe des Gesprächs und der späteren Überprüfung die Hinweise auf einen Behandlungsfehler, heißt es von der Techniker weiter. Dann gebe man ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Auftrag.
Diese Gutachten seien für die Versicherten in der Regel kostenfrei und könnten etwa bei Schadensersatz-Verhandlungen mit dem Arzt, dem Krankenhaus, der zuständigen Haftpflichtversicherung oder vor Gericht genutzt werden.
Soltau spricht sich trotzdem dafür aus, dass man den Schutz der Patienten verbessert, und führt dafür folgendes Beispiel an: „Derzeit muss ein Patient beweisen, dass er ein Arzneimittel gemäß dem Beipackzettel eingenommen hat. Da er das aber nicht beweisen kann und zusätzlich immer auch eine andere Ursache für einen unerwünschten Verlauf einer Behandlung denkbar sind, ist es in Deutschland fast unmöglich, einen Arzneimittelhersteller für ein fehlerhaftes Medikament zur Verantwortung zu ziehen.“
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