- Von Lorenz Klein
- 17.07.2017 um 10:15
Um zu beurteilen, ob eine Zahnspange nötig ist, um eine Fehlstellung der Zähne zu beheben, orientieren sich die Ärzte an sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).

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Fehlstellungen des Schweregrads 1 und 2 als so geringfügig, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für eine Zahnspange nicht übernimmt. Erst ab Schweregrad 3 bezahlen sie die Korrektur, berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger laut eines dpa-Berichts. Eine Bewilligung des Eingriffs erfolgt auch dann, wenn das Kind momentan noch keine Probleme haben sollte.
Allerdings übernehmen die Krankenkassen häufig nicht die kompletten Kosten für die Behandlung. Beträge von 1.000 Euro sind dem Bericht zufolge keine Seltenheit.
Die Zahnmedizin habe sich weiterentwickelt, und die Kasse zahle nicht immer das, womit es am besten funktioniert, erklärt Zahnarzt Hub van Rijt dem Bericht zufolge.
Zusatzleistungen würden demnach vor allem bei festen Spangen angeboten. Dabei geht es vor allem um optisch unauffälliger oder komfortabler zu tragende Materialien. Häufig würden Kieferorthopäden bei festen Zahnspangen zur Kariesprophylaxe außerdem eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung empfehlen – auch diese werde von den Kassen nicht übernommen, heißt es.
Wann Vorsicht geboten ist
Skeptisch sollte man werden, wenn ein Kieferorthopäde die Kassenleistung gar nicht erst anbiete, so van Rijt. „Der Kieferorthopäde ist verpflichtet, die Kassenleistung zu zeigen und zu begründen, warum er etwas anderes vorschlägt“, heißt es etwa bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland.
Wann es mit der Behandlung losgehen sollte
Entscheiden sich die Eltern für eine Behandlung ihres Kindes, sollte sie beginnen, bevor das Kieferwachstum abgeschlossen ist. Das ideale Alter liegt demnach bei etwa 10 bis 13 Jahren.

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