Polizisten am Rande der Kundgebung. © picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopres
  • Von Oliver Lepold
  • 30.03.2021 um 18:30
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Beamte wählen in der Regel eine private Krankenversicherung (PKV), da sie aufgrund des Beihilfe-Systems günstiger und attraktiver kommt als die gesetzliche Variante. In der Beratung dieser sehr speziellen Zielgruppe müssen Makler jedoch auf viele Eigenheiten achten.

Die Entscheidung muss in jedem Fall gut überlegt sein. Denn wer sich für die pauschale Beihilfe im Rahmen der GKV entschieden hat, kann später prinzipiell nicht mehr in die PKV eintreten. Mit einer Ausnahme: „Wechselt ein Beamter in ein Bundesland, das nur die klassische Beihilfe anbietet, kann er in die PKV wechseln, falls sein Gesundheitszustand versicherbar ist. Ist dies aber wegen gravierender Vorerkrankungen nicht der Fall, muss er in der GKV bleiben und dann den gesamten Beitrag einschließlich des sonst üblichen Arbeitgeberzuschusses selbst zahlen“, gibt Ralf Garwels, Produktmanager für den Bereich Krankenversicherung der Hanse-Merkur zu bedenken.

Eine weitere Besonderheit im Beamten-Universum ist die Heilfürsorge. Staatsdiener, die in ihrem Job besonderen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind, erhalten statt der Beihilfe Heilfürsorge. Das bedeutet, dass der Dienstherr die kompletten Kosten für Gesundheitsleistungen übernimmt. Dazu zählen Soldaten, Polizisten, Justizbeamte und bisweilen auch Feuerwehrmänner. Auch hier gibt es je nach Bundesland, teilweise auch noch während und nach der Ausbildung unterschiedliche Regelungen. In einigen Bundesländern werden mittlerweile geringe Gebühren für die Heilfürsorge erhoben.

Heilfürsorge statt Beihilfe

So erhalten Polizeianwärter in einigen Bundesländern Heilfürsorge anstatt Beihilfe. Eine Anwartschaftsversicherung sichert ihnen das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung den Versicherungsschutz aufleben zu lassen. „Dieser Personenkreis versichert sich damit gegen das Risiko zu erkranken und sich so möglicherweise nicht oder eventuell nur teurer privat krankenversichern zu können, wenn in Zukunft ein Beihilfeanspruch entsteht, nämlich etwa die Ausbildung beendet wird“, sagt Huk-Coburg-Sprecher Brendel.

Prinzipiell muss zudem zwischen Berufs- und Zeitsoldaten differenziert werden. „Berufssoldaten genießen während ihrer aktiven Dienstzeit den Anspruch auf freie Heilfürsorge. Im Versorgungsfall bekommen sie Beihilfe. Zeitsoldaten haben während der aktiven Dienstzeit ebenfalls Anspruch auf freie Heilfürsorge. Allerdings am Ende der Dienstzeit keinen Beihilfeanspruch“, erläutert Hanse-Merkur-Produktmanager Garwels.

Hohe Kundenbindung

Berufssoldaten benötigen daher eine 30-prozentige Absicherung als Anwartschaft. „Empfehlenswert ist eine Anwartschaft, die Alterungsrückstellungen beinhaltet, um sich ein möglichst junges Eintrittsalter zu sichern. Dazu gehört auch ein Beihilfeergänzungstarif, um die Einschränkungen der Heilfürsorge auszugleichen, und eine Pflegepflichtversicherung“, rät Garwels. Letztere ist für alle Empfänger von Heilfürsorge vorgeschrieben. Dabei sei für Zeitsoldaten in der Regel eine Absicherung der Pflegepflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse die bessere Wahl.

Fazit: Sehr viele differenzierte Regelungen und kein einfacher Zugang – das Beratungsfeld private Krankenversicherung für Beamte und beamtenähnliche Berufe ist sehr anspruchsvoll. Vermittler, die sich jedoch auf diese Zielgruppe einlassen, werden langfristig mit sehr guten Cross-Selling-Möglichkeiten und einer besonders hohen Kundenbindung belohnt.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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