- Von Redaktion
- 26.01.2017 um 15:42
In der PKV wissen die Versicherten, was ihnen zusteht. Die Leistungen stehen im Vertrag und sind deshalb konkret einklagbar. Tatsächlich bekommt man bei einigen wenigen Anbietern Krankenvollversicherungsverträge, die kaum noch Wünsche übriglassen. Sehr viele Tarife sind aber eher preis- und nicht so sehr leistungsorientiert und damit weit von der Erwartung des Versicherten entfernt.
Dennoch: Die Verträge sind eher starr, denn medizinische Neuerungen und Innovationen gehören unter Vertragsaspekten grundsätzlich erst einmal nicht zum Leistungsumfang. Ausnahmen hiervon bilden nur Verträge mit offenen Formulierungen, wie es einige Tarife im Bereich der Hilfsmittel vorsehen. Nur ein verschwindend kleiner Bruchteil der Anbieter erreicht annähernd, wenn es um alle Teilbereiche geht, das GKV-Niveau.
Doris Pfeiffer, Chefin des GKV-Spitzenverbandes, äußerte neulich:
„Ohne die Konkurrenz von Privatversicherungen wäre die Gefahr, dass der Leistungskatalog auf eine minimale Grundversorgung reduziert wird, größer. In einem Einheitssystem ließen sich die Leistungen leichter reduzieren.“
Wir sehen das genauso. Zumindest derzeit ergibt es keinen Sinn und gibt es keinen Grund, eines der beiden Systeme zu zerschlagen. Dennoch: Beide Systeme verteuern sich rapide, die GKV in den vergangenen Jahren stärker als die PKV. Das ist mehreren Gründen geschuldet, auf die wir in diesem Kommentar nicht in Gänze näher eingehen können. Das würde den Rahmen sprengen. Deshalb nachfolgend nur ein Abriss eines weitergehenden Lösungsansatzes.
Wir sehen Reformen als notwendig, nicht aber als zweiten Schritt vor dem ersten. Denn im ersten Schritt müssen die Ursachen für Krankheiten angegangen werden. Daraus resultierend kann dann auch die Krankenversicherung weiterentwickelt werden. Die Diskussion, was sich in der Gesellschaft verändern muss und was daraus resultierend die Aufgabe der Krankenversicherung ist, wo sie einsetzt und wie sie gestaltet wird, ist also unumgänglich.
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