Das Gebäude der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn: In Deutschland sind Lösegeldversicherungen nun zulässig. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 18.09.2017 um 13:31
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Die Finanzaufsicht Bafin hat nun grünes Licht für sogenannte Lösegeldversicherungen gegeben. Hier gelten allerdings ganz bestimmte Regeln für die Versicherer. Welche, das erfahren Sie hier.

Bisher waren Policen für die Absicherung eines Lösegelds in Deutschland nur teilweise erlaubt. Nun hat die Finanzaufsicht Bafin doch eingewilligt. Sie erstellte aber bestimmte Details, an die sich die Anbieter halten müssen.

Demnach ist eine Lösegeldversicherung nur als Baustein in einer Cyberpolice zu haben. Zudem darf die Ermittlungsarbeit der Polizei im Fall des Falles nicht beeinträchtigt werden. Auch müssen die Versicherer „angemessene Standards beim Datenschutz gewährleisten“. Außerdem darf nur die Cyberpolice selbst beworben werden, nicht jedoch der Baustein Lösegeldversicherung, heißt es von Seiten der Finanzaufseher.

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Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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