Wer füllt den Antrag auf Rechtsschutz aus? © Augusto Ordóñez / Pixabay
  • Von Andreas Harms
  • 17.08.2022 um 13:27
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:25 Min

Oh nein! Es droht Streit, ein anderer Mensch droht mit Anwalt. Nicht schön, aber dafür gibt es ja die Rechtsschutzversicherung. Doch wer füllt den Antrag aus? Man selber, oder geht man damit schon zum Anwalt des Vertrauens? Wir haben uns umgehört und sehr unterschiedliche Ansichten zusammengetragen.

Doch manchmal bleibt es nicht nur bei einer einzigen Anfrage, wie Matthias Petrausch zu berichten weiß. Auch der Rechtsanwalt von der Kanzlei Petrausch & Partner aus Barsbüttel bei Hamburg stellt viele Erstanfragen, schätzungsweise 80 Prozent der über Rechtsschutzversicherungen abgewickelten Mandate. So etwas dauert zunächst vielleicht zehn Minuten pro Stück und ist erstmal kein großes Problem.

Doch es geht oft noch weiter: Der Versicherer hat Rückfragen, die schon deutlich mehr Zeit rauben. „Wir müssen dann mit dem Mandanten die Rückfragen klären und dessen Antwort dann an die Versicherung schicken. Dabei müssen wir die meistens telefonische Info des Mandanten in schriftliche und für die unbeteiligte Versicherung verständliche Form bringen, gern auch mal zwei- oder dreimal“, so Petrausch. So kommen durchaus eine oder zwei Stunden zusammen.

Mehrere Stunden Arbeit für die Tonne

Und die können – gerade in kleineren Kanzleien in der heute ohnehin nicht einfachen Personalsituation – in der Summe schon schmerzen. Denn oft wollen Mandanten den Anwalt erst dann in die Spur schicken, wenn sie sicher sein können, dass ihre Rechtsschutz auch zahlt. Doch die wiederum will im Vorfeld wissen, welche Aussichten auf Erfolg das Mandat hat und warum. Petrausch: „Dann muss der Anwalt den Sachverhalt bereits prüfen und beschreiben, obwohl noch gar nicht klar ist, ob er überhaupt als Anwalt nach außen hin tätig wird und wer die Kosten dafür übernimmt.“

Scheitert es an irgendwas, hat der Anwalt mehrere Stunden für die Tonne gearbeitet. Kann er das nicht einfach mit Mandanten abrechnen? Könnte schon, und bei längeren Schriftwechseln mit dem Versicherer macht Petrausch das inzwischen durchaus. Insgesamt scheint das aber nicht oft zu passieren. „Es wäre durchaus möglich, das abzurechnen, allerdings müsste man den Mandanten hierüber aufklären und noch zusätzliche Zeit investieren, was sich aufgrund der dafür geringen Vergütung nicht lohnt. Darüber hinaus würde der Mandant diese Kosten auch nicht ersetzt bekommen“, meint Fabian Kosch, Anwalt in der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte in Hamburg. Auch dort stellen „in den weit überwiegenden Fällen“ die Anwälte die Deckungsanfrage. Nur sehr selten kämen Mandanten schon mit der Zusage herein, so Kosch.

„Streng genommen ein eigenständiges Mandat“

Demnach müssen Anwälte schon mal vorarbeiten, damit die Rechtsschutz einspringt. „Streng genommen kann dies als eigenständiges Mandat gegenüber dem Rechtsschutzversicherer verstanden werden, insbesondere, wenn der Kunde dem Anwalt den ausdrücklichen Auftrag erteilt, die Rechtsschutzdeckung für ihn einzuholen“, heißt es von der Roland Rechtsschutz. Zugleich weist der Versicherer darauf hin, dass eventuell dafür anfallende Kosten (wenn der Anwalt es also doch abrechnet) nicht durch den Vertrag abgedeckt sind. Wenn Sie jetzt einen Knoten im Kopf bekommen haben, können wir das gut nachvollziehen.

Seite 3: „Ich helfe da gerne mit.“

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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