- Von Karen Schmidt
- 27.10.2020 um 13:03
„Die Ergebnisse bestätigen das heterogene Bild“, so von Eicken. „Während wir drei Tarifen eine sehr gute Qualität attestieren können, bewegt sich der Hauptteil im guten Bereich.“ Verbesserungsbedarf gibt es laut der Analyse beim Schadenmanagement. Gerade bei der Frage nach dem Regressverzicht von nicht vorsätzlich handelnden mitversicherten Personen und der Kostenanrechnung auf die Versicherungssumme bei Haftpflichtansprüchen gebe es Lücken.
„Darüber hinaus finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur punktuell Informationen zu Wartezeiten in der Betriebsunterbrechnung“, moniert von Eicken. „So konnten wir im Zuge der Untersuchung nur durch Rückfragen und Anforderung von Angebotsunterlagen ermitteln, wie lange es dauert, bis der Kunde in die Deckung gelangt.“
Als weiteren Aspekt fiel den Kölner Analysten auf, dass viele Tarife zwar Versicherungsschutz für die Aufwendungen für Kreditkartendaten-Monitoring sowie zur Prüfung und Benachrichtigung von Betroffenen gewähren, den Missbrauch von tatsächlichen Kontozugriffen beziehungsweise Kreditkarten aber explizit ausschließen. Positiv sticht hier die Allianz hervor, die nicht nur bei rechtsgrundloser Überweisung leistet, sondern auch in den Fällen, in denen Versicherte irrtümlich und ohne Rechtsgrund Geld bezahlen oder bezahlen lassen.
Positiv fiel den Kölner Analaysten bei Hiscox auf, dass hier auch Versicherungsschutz für IT-Hardware besteht, die durch eine Netzwerksicherheitsverletzung beschädigt oder zerstört wird. Ersetzt werden dann die Kosten für die Wiederherstellung der IT-Hardware über eine Reparatur oder Neubeschaffung. Hierunter fallen auch private IT- Geräte, was gerade in Corona-Zeiten mit der intensiven Nutzung von Heimarbeitsplätzen positiv einzuschätzen sei.
Der Rating-Sieger Cogitanda überzeuge mit einem besonders transparenten Bedingungswerk, in dem viel Wert auf die Beschreibung von auslösenden Ereignissen gelegt wurde. „Darüber hinaus ergänzt ein vollumfängliches Glossar zur Definition und Festlegung von Leistungsauslösern die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, was zur Rechtssicherheit beiträgt und Transparenz und Klarheit für den Kunden erzeugt“, so Arndt von Eicken.
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