- Von Florian Brokamp
- 27.05.2019 um 17:04
Police sollte dem Bedarf des Kunden entsprechen
Sie zeichnet sich vor allem durch eines aus: der Versicherungsschutz richtet sich nach dem Bedarf des Gewerbetreibenden. Doch was heißt das konkret? Lagert der Unternehmer Betriebseigentum auf Baustellen oder nimmt an Messen sowie Ausstellungen teil, sollte dies durch die Police abgedeckt werden. Hier heißt es: Entweder genaustens die Bedingungswerke studieren oder Produktmerkmale mithilfe eines Gewerberechners vergleichen.
Worauf ein Makler zudem immer achten sollte: die Nachtzeitklausel. Die Nachzeitklausel erlaubt es dem Versicherer einen höheren Selbstbehalt bei in der Nacht verursachten Schäden zu verlangen. Zu welchen Uhrzeiten eine höhere Selbstbeteiligung verlangt wird, ist stets in der Police festgelegt. So beginnt die Nachtzeitklausel bei vielen Versicherern erst ab Mitternacht. Weniger vorteilhafte Policen setzen die Nachtzeitklausel jedoch bereits auf 22 Uhr. Auch hier ist das Prüfen der Tarifmerkmale das A und O.
Mit digitalen Tools alle Tarifmerkmale auf einen Blick
Produktmerkmale der einzelnen Policen prüfen und vergleichen, hört sich zunächst nach viel Aufwand für den Vermittler an – das muss jedoch nicht sein. Im Zuge der Digitalisierung erhalten Vermittler zunehmend technische Unterstützung beim gesamten Versicherungsprozess. Digitale Tools wie Gewerbeplattformen und Vergleichsrechner stellen die wichtigsten Produktmerkmale übersichtlich gegenüber und ermöglichen so einen genauen Vergleich der Policen ohne stundenlanges Studieren der Bedingungswerke. So ist der Abschluss einer Autoinhaltsversicherung heute in nur 10 Minuten möglich.
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