- Von Redaktion
- 02.03.2016 um 15:09
Kommt es zum Schaden, sollte man allerdings sichergehen können, dass die Versicherung auch klaglos zahlt. Um Haftungsbeschränkungen zu vermeiden, lässt sich fahrlässiges Verhalten im Vertrag gleich mit absichern. Bei der VHV beispielsweise ist grobe Fahrlässigkeit bis zu 50.000 Euro mit eingeschlossen.
Grundsätzlich gilt: Ein Bürobetrieb kann sich günstiger versichern als ein Versandhandel, der über Warenlager mit teuren Beständen verfügt. Für ein Friseurgeschäft mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und ohne Selbstbeteiligung ist die Police bei der Gothaer für 305 Euro im Jahr zu haben, bei der Rhion kostet der Schutz ab 366 Euro pro Jahr. Mit 609 Euro ist die Alte Leipziger etwas teurer und verlangt eine Selbstbeteiligung von 2.500 Euro.
Schutz, wenn Mitarbeiter Mist bauen
Beinahe noch wichtiger als die Betriebsinhaltsversicherung ist die Haftpflichtversicherung. Sie schützt das Unternehmen vor den Folgen, die Inhaber oder Mitarbeiter durch ihr Handeln verursachen können. Tobias Wenhart, Manager Product & Underwriting bei Hiscox, sagt: Ein wirtschaftliches Unternehmen ohne Basisabsicherung zu betreiben, ist sehr wagemutig. Beide Versicherungen gehören zur absoluten Grundausstattung eines jeden Unternehmens. Hier zu sparen, kann richtig teuer werden.“ Deshalb sollte man nicht als erstes auf den Preis schauen. In der Betriebshaftpflicht locken günstige Einsteigertarife. Sie schließen im Zweifel aber Leistungen aus oder schränken sie ein. Häufig geht es bei Streitigkeiten nicht um Schäden, die direkt aus den gelieferten Waren oder Leistungen resultieren, sondern um Folgeschäden.
Beispiel: Ein Installationsbetrieb hat in einem Mehrfamilienhaus eine komplette Heizungsanlage eingebaut. Während der Heizperiode kommt es zu Feuchtigkeitsschäden, die aus einem kaputten Rohr stammen. Die Folge sind Kosten in Höhe von 3.500 Euro für einen neuen Teppichboden und Schrank, für den Gutachter und Kosten wegen Mietausfalls. Per Gesetz ist der Heizungsbauer verpflichtet, diese Schäden ebenfalls zu übernehmen. Und deshalb sollte er darauf achten, dass seine Betriebshaftpflicht keine individuellen Leistungsausschlüsse dafür vorsieht.
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