- Von Lorenz Klein
- 18.06.2018 um 10:22
Wenn Kunden aber bereit seien, höhere Selbstbeteiligungen zu vereinbaren, könnten sie damit Geld sparen, so die Managerin. Dass der Markt diverse kaum zu sehende Fallstricke gespannt hat, zeigt sich vor allem beim Blick in ältere Vertragswerke.
„Es gibt klassische Deckungseinschränkungen, die wir noch in vielen Altverträgen von Bauunternehmen sehen, wie beispielsweise Radiusklauseln, Einschränkungen bei Senkungsschäden oder Unterfangungen“, sagt Christian Schattenhofer, Vertriebsdirektor VD Bauwirtschaft bei der VHV Versicherung. Als Unterfangung bezeichnet man im Bauwesen eine Maßnahme, um ein Gebäude gegen Abrutschen oder Setzung bei Erdarbeiten unterhalb seiner Fundamente zu sichern.
Versicherungsschutz hinkt Wachstum hinterher
Neben Deckungseinschränkungen müssen Makler vor allem diese Entwicklung im Blick behalten: Unternehmen übernehmen immer größere Bereiche der Wertschöpfung am Bau, so werden beispielsweise Planungsrisiken oder die Bauherreneigenschaft von ausführenden Betrieben übernommen. Die Folgen erläutert VDV-Mann Schattenhofer so: „Der gesamte Versicherungsbedarf verschiebt sich sowohl in der Höhe als auch in der Ausgestaltung.“
Bisherige Deckungssummen oder Inhalte drohen also dem Wachstum hinterherzulaufen. „Neben diesen Risiken wird die Versicherung der Baustelle selbst, gerade vor ungewöhnlichen und außergewöhnlichen Witterungsereignissen oder vor Diebstahl, Vandalismus oder Feuer vergessen“, so Schattenhofer weiter. Das passiere, obwohl die Gefahrtragung erst bei der Abnahme durch den Bauherren nicht mehr beim bauausführenden Unternehmen liegt.
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