- Von Lorenz Klein
- 28.08.2017 um 10:05
Unter den Gewerbeversicherungen, auf die der Mittelstand in Deutschland vertraut, bleibt die Betriebshaftpflicht mit 88 Prozent unangefochten an der Spitze. Das berichtet die Gothaer Versicherung auf Basis ihrer „KMU Studie 2017“, zu der mehr als 1.000 kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) befragt wurden.
Bereits mit deutlichem Abstand zur Betriebshaftpflicht folgt die betriebliche Gebäudeversicherung, auf die 65 Prozent der KMU setzen, dahinter folgen Elektronikversicherung (38 Prozent), Betriebsunterbrechungsversicherung (32 Prozent) und die Geschäftsinhaltversicherung (31 Prozent).
Diese Risiko-Abstufung ist nicht überraschend, eine Betriebshaftpflicht gehört nun mal zum existenziellen Schutz eines Unternehmens und wird daher völlig zurecht von den Managern am stärksten nachgefragt.
Der Grund ist einfach erklärt:
Kommt es im Zuge der betrieblichen Tätigkeit zu Schäden, sichert die Betriebshaftpflicht das Unternehmen und seine Mitarbeiter vor möglichen Schadenersatzforderungen Dritter ab – und das ist bitter nötig, denn derartige Forderungen können in die Millionen gehen und im äußersten Fall vor allem Kleinstunternehmer finanziell in die Knie zwingen. Zum Glück ist der schützende Schirm der Betriebshaftpflicht recht großzügig bemessen: Für die Absicherung von Personen-, Sach- und auch sogenannten unechten Vermögensschäden ist allemal Platz.
Nun mag man es den Managern nachsehen, wenn unter ihnen nur die Wenigsten die Definition unechter Vermögensschäden fehlerfrei über die Lippen bekommen. Dass aber nur vier von fünf der Befragten (81 Prozent) wissen, dass die Betriebshaftpflicht Schäden am Eigentum Dritter abdeckt und noch weniger – nämlich 69 Prozent – korrekt angeben können, dass die Betriebshaftpflicht auch bei Personenschäden greift, mutet dann doch ein wenig bedenklich an.
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