- Von Karen Schmidt
- 09.09.2024 um 15:13
Berufshaftpflicht
Niedergelassene Mediziner sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Denn schon ein kleiner Behandlungsfehler kann Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Die Haftpflicht kommt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Gleichzeitig übernimmt sie die Anwaltskosten, um unberechtigte Vorwürfe abzuwehren. Welche Betriebshaftpflichtpolicen für Ärzte die Makler der Genossenschaft Vema überzeugen, können Sie hier nachlesen.
Entscheidend ist dabei die Höhe der Versicherungssumme – und hier kommt es wieder auf die Fachrichtung an. Veranschlagen Versicherungsexperten beispielsweise für Psychiater, Hausärzte und Frauenärzte ohne Geburtshilfeleistung eine Deckungssumme von einer Million Euro, reicht das für andere Mediziner sicher nicht aus. Für Fachärzte, die nicht operieren, gelten 3 Millionen Euro als Richtwert für die Risikoabsicherung. Herzchirurgen, plastische Chirurgen und zahlreiche andere Spezialisten fallen dagegen mit ihren Fachgebieten unter die Gruppe der Hochrisikoberufe. Hier raten Fachleute zu einer individuellen Ermittlung der erforderlichen Haftpflichtsumme.
Vermittler sollten auch darauf achten, dass sie ihren Kunden ebenso den Abschluss einer Rechtsschutz- und Spezialstrafrechtsschutzversicherung nahelegen. Denn in vielen Schadenfällen ist „nur“ eine Berufshaftpflicht zu wenig. Das liegt vor allem daran, dass Haftungsfälle nicht selten zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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