- Von Karen Schmidt
- 09.09.2024 um 15:13
Inhaltsversicherung
Inhalte einer Arztpraxis oder Apotheke stellen einen erheblichen Wert dar. Mit der Inhaltsversicherung – oder auch Praxisinventarversicherung – kann die Einrichtung gegen die finanziellen Folgen von Leitungswasserschäden, Feuer, Folgeschäden nach einem Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus geschützt werden.
Wie immer ist die Versicherungssumme ein wichtiges Kriterium. „Erfahrungsgemäß ist für kleine Apotheken eine Versicherungssumme von mindestens 300.000 Euro zuzüglich Warenwert angemessen. Das ist aber auch die unterste Grenze. Mittelgroße Häuser sollten bis 500.000 Euro versichert sein und große nach individueller Kalkulation entsprechend höher. Ansonsten ist die Gefahr einer Unterversicherung zu groß“, schrieben die beiden zertifizierten Berater Heilwesen Christian Ring und Stefan Schäfer in einem Artikel für unseren Durchblick Heilberufe.
Eine Unterversicherung ist deshalb zu vermeiden, weil Arzt oder Apotheker sonst eventuell einen Teil aus eigener Tasche zahlen müssen. Sicher gehen sie mit Versicherungstarifen, die auf eine Unterversicherung verzichten. In einem Rating von Franke und Bornberg erhielten folgende Versicherer für einen oder mehrere Tarife die Bestnote: Allianz, Generali, Inter, Münchener Verein und Württembergische.
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