- Von Karen Schmidt
- 09.09.2024 um 15:13
Cyberschutz
Arztpraxen und Apotheken werden digitaler. Und sind daher vor Cyberattacken nicht gefeit. Gesundheitsdaten der Patienten sind dabei besonders schützenswert, die Datenschutzgrundverordnung stellt also hohe Anforderungen an ihren Schutz. Und bei dem hapert es. Bezeichnend ist ein IT-Sicherheitscheck, den ein Cyberexperte für den Versichererverband GDV im Jahr 2018 bei 25 Arztpraxen durchführte. Mit dem Passwort „Praxis“ kam er bei jeder zweiten Praxis in das IT-System hinein. Oft teilten sich auch mehrere Nutzer dieselbe Zugangskennung. Bleibt zu hoffen, dass sich seit diesem Test etwas verbessert hat.
Eine Cyberversicherung übernimmt die Kosten, die durch Datendiebstähle, Schadensersatzansprüche oder die Unterbrechung des Praxisbetriebs entstehen. Aber vielleicht wichtiger als das: Die Cyberexperten stehen dem Hacker-Opfer mit einem umfangreichen Service-Angebot zur Seite, schicken IT-Forensiker, vermitteln spezialisierte Anwälte und mehr.
Und das ist wichtig, denn Praxisinhaber und Apotheker sind verpflichtet, einen Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien genau zu prüfen und innerhalb von 72 Stunden zu melden – und zwar Aufsichtsbehörden und betroffenen Kunden oder Patienten. Gelingt das nicht, droht Ungemach, weil es dann laut DSGVO zur Pflichtabgabe an die Staatsanwaltschaft kommt. Die entscheidet dann, ob aus der Ordnungswidrigkeit ein Straftatbestand wird. Deshalb brauchte es eine Cyberpolice, damit die 72-Stunden-Frist eingehalten werden kann.
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