- Von Lorenz Klein
- 18.02.2022 um 10:21
„Vorhandene Brandlasten und die Art der Arbeitsprozesse im Betrieb spielen eine große Rolle für die Höhe des Risikos“, sagt Berg. Schadenursache Nummer eins seien hier Fehler in elektrischen Anlagen, die zu alles vernichtenden Bränden führen könnten. Aber welcher Besitz ist von der Betriebsgebäudepolice eigentlich gedeckt? Versichert ist das Betriebsgebäude ein- schließlich seiner Fundamente, Grund- und Kellermauern und sonstiger Bestandteile. Dazu gehören Einbauten wie Heizungs- und Sanitäranlagen oder Anlagen der Wasserversorgung. Darüber hinaus sind laut Inter Versicherung auch bestimmte Grundstücksbestandteile wie Zäune oder Überdachungen versichert.
Summe aus Vorpolice nicht ungeprüft übernehmen
Allerdings ist in der Branche immer wieder zu hören, dass Firmen nicht ausreichend gegen Gebäudeschäden abgesichert sind. Was ist dran an diesen Mutmaßungen? „Die Gefahr einer nicht ausreichenden Versicherungssumme ist zum Beispiel gerade dann gegeben, wenn der Makler einen neuen Kunden gewinnen konnte und die Policen des Vorvermittlers nicht genauestens überprüft werden“, sagt Sylke Marnette von Germanbroker.net. So berge es selbst dann Gefahren, die Summen aus den Vorpolicen ohne Prüfung zu übernehmen, wenn die Versicherungssumme anhand von Wertzuschlägen angepasst worden sei, wie die Risikomanagerin betont.
Der Grund: „Bei Altverträgen reicht die Anpassung im Laufe der Zeit nicht aus, um die Teuerungsraten auszugleichen.“ Damit einhergehend drohe nicht allein eine Unterversicherung, sondern auch die Inanspruchnahme des Maklers im Schadenfall durch den Versicherungsnehmer – und somit die Belastung der eigenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. „Dies gilt es auf jeden Fall zu vermeiden“, so Marnette.
Komplexe Summenermittlung
Der Maklerverbund rate daher seinen Partnern immer, eine Wertermittlung der Gebäude vorzunehmen, um eine ausreichend bemessene Versicherungssumme vorweisen zu können. „Die Makler brauchen hierfür nur die notwendigen Unterlagen einzureichen und bekommen innerhalb kürzester Zeit das entsprechende Wertgutachten von uns“, beschreibt Mar- nette den vom Verbund angebotenen Service. Ähnliches bietet die Inter Versicherung über die Wertermittlungssoftware „Wert14“, die sie Maklern zur Verfügung stellt. Ohne technische Hilfsmittel werde es schwierig, denn die Summenermittlung für Betriebsgebäude sei komplex, wie Daniel Berg findet.
Doch welche Rolle spielt die Betriebsgebäudeversicherung eigentlich im Zusammenspiel mit der Betriebsinhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung? Müssen diese Absicherungen immer Hand in Hand gehen? In den meisten Versicherungsprodukten seien die Inhaltsversicherung und die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) kombiniert, wie Sylke Marnette erläutert. Die „Klein-BU“ ergänze dabei als Baustein die Inhaltsversicherung. Den Abschluss einer eigenständigen BU (MBU) knüpften die Versicherer wiederum an den Inhaltsvertrag, während das Betriebsgebäude hingegen oft als eigenständiger Vertrag geführt werde.
Kurzum: „Diese drei Versicherungen sollten im Sinne einer zügigen Schadenregulierung Hand in Hand gehen“, findet die Expertin. Denn gerade im Falle eines Großschadens könnten sich „bezüglich der Kostenbausteine Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben“. Die Lösung: Wenn alles in der Hand eines Versicherers liege, vermeide man „Diskussionen dieser Art und die Schadenabwicklung gelingt zielorientierter“, ist Marnette überzeugt.
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