- Von Achim Nixdorf
- 16.12.2021 um 15:21
Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest zwar gesetzlich verboten. Dennoch ist dieser Gefahrstoff besonders in Altbestands-Immobilien noch immer weit verbreitet. Gerade für Handwerksbetriebe aus den Bereichen Sanierung, Renovierung und Innenausbau stellt das ein hohes Risiko dar. Denn wird auf einer Baustelle Asbest freigesetzt, kommen auf das Unternehmen womöglich hohe Sanierungskosten zu. Deshalb empfiehlt sich die Mitversicherung von Asbestschäden in der betrieblichen Haftpflichtversicherung.
Wie sinnvoll sind Zusatzbausteine in der Betriebshaftpflicht?
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Was sind Tätigkeitsschäden in der Betriebshaftpflicht?
Asbest hat grundsätzlich zwei Gesichter: Der natürlich vorkommende, mineralische Faserstoff besitzt eine große Festigkeit, ist hitze- und säurebeständig und hat hervorragende Dämmeigenschaften. Das ist auch der Grund, warum er seit etwa 1930 in einer Vielzahl von Baustoffen zum Einsatz kam. Auf der anderen Seite gilt die „Wunderfaser“ aber auch als krebserregend. In Deutschland ist Asbest deshalb seit Ende Oktober 1993 verboten. Eine Verpflichtung zum Rückbau oder Austausch von Bauteilen, die Asbest enthalten, gab es allerdings nicht.
Warum ist Asbest so gefährlich?
Laut Bundesumweltamt hat Asbest eine sehr charakteristische Eigenschaft: Es kann sich in sehr feine Fasern zerteilen, die sich der Länge nach weiter aufspalten und dadurch leicht eingeatmet werden können. Die winzigen Fasern setzen sich dann in der Lunge fest und können dort langfristig schwere Atemwegserkrankungen auslösen – angefangen von der klassischen Asbeststaublunge (Asbestose) bis hin zum Lungenkrebs. Problematisch sind daher vor allem Produkte, in denen Asbest nur schwach gebunden ist und leicht freigesetzt werden kann (zum Beispiel Spritzasbest im Brandschutz).
Wo kommt Asbest überall vor?
In den Jahrzehnten vor seinem Verbot wurde Asbest vor allem bei der Herstellung von Baustoffen verwendet. Die gewellten Faserzementplatten, mit denen viele Dächer noch heute eingedeckt sind, stellen dabei fraglos die sichtbarste Einsatzform dar. Aber Asbest findet sich auch in Fensterbänken, Außenwandverkleidungen, Ummantelungen von Rohren, Dichtungen, Kabelkanälen, Nachtspeicheröfen, Dämmstoffen oder Bodenplatten wieder. Insgesamt wurde Asbest in rund 3.000 verschiedenen Produkten eingesetzt.
Was sind Asbestschäden?
Versicherer bezeichnen damit Schäden, die aus dem unkontrollierten Freisetzen von Asbestfasern, Asbeststaub oder anderen asbesthaltigen Substanzen resultieren. In der Regel entstehen sie auf Baustellen, wenn Handwerker bei Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten alter Gebäude aus Versehen auf asbesthaltige Materialien stoßen. Man denke nur an einen Mitarbeiter, der eine asbesthaltige Rohrummantelung aus Unkenntnis mit seiner „Flex“ bearbeitet, und dabei die ganze Baustelle so kontaminiert, dass sie aufwendig saniert werden muss.
Wie sind Asbestschäden versichert?
Asbestschäden können bei guten Versicherern als Erweiterung in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Dabei ist auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten. Der Schutz umfasst Haftpflichtansprüche sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden. Empfehlenswert ist dieser Zusatzbaustein vor allem für Abbruchfirmen, Aufzugsbauer, Brandschutzbetriebe, Elektriker, Sanitär- und Heizungsinstallateure sowie Trockenbauer, Fliesenleger und Dachdecker.
Wichtig zu wissen: Liegt Asbest in der Bausubstanz vor, dürfen nach geltendem Recht Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und eine behördliche Zulassung besitzen (Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519).
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