Eine Kosmetikerin bereitet sich gerade auf ihre nächste Kundin vor. © picture alliance / ANP | "Koen van Weel"
  • Von Anette Bierbaum
  • 18.03.2021 um 11:14
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:50 Min

Kommt ein Kunde durch eine Unachtsamkeit zu Schaden, kann das teuer werden. Das gilt für große Unternehmen ebenso wie für kleine. Gerade für Kleinstunternehmer ist die Betriebshaftpflichtversicherung aber existenziell. Je geringer die Umsätze eines Unternehmens sind, umso schwieriger wird es, Schadenersatzansprüche und Haftpflichtrisiken alleine zu schultern.

Gründer, Selbstständige, Kleinstunternehmer, Freiberufler – sie alle haben gerade zu Beginn wenige finanzielle Puffer. Ein Grund, warum viele von ihnen den Abschluss notwendiger Versicherungen erst einmal nach hinten schieben  so wie Anja Richter. Die in der Modewelt gut vernetzte Visagistin machte sich 2019 selbstständig. Ein von ihr behandeltes Model bekam durch eine unverträgliche Kosmetik einen langwierigen Ausschlag, woraufhin die Kosmetikerin sowohl Schmerzensgeld als auch Schadensersatzansprüche durch den entstehenden Verdienstausfall zahlen musste.  

Ein anderes Beispiel: Rolf Stefan Biermann hatte, kurz nachdem er den elterlichen Sanitärbetrieb übernommen hatte, in einem großen Restaurant einen Rohrbruch verursacht und immensen Schaden angerichtet. Zum Glück hatte er mit der Übernahme gleich auch die bestehenden Versicherungspolicen überprüft und nach einer Beratung auf den neuesten Stand gesetzt.  

Die Betriebshaftpflicht gehört für Kleinunternehmer ganz oben auf die Prioritätenliste

Auch – oder gerade – bei geringen Einnahmen sollten sich Unternehmensgründer informieren, welche Versicherung betriebliche Haftpflichtschäden übernimmt. Nummer auf der Prioritätenliste ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie ist das Minimum an Absicherungen, um mögliche Schadensersatzansprüche zu Schaden gekommener Kunden abzuwenden und die grundlegenden Haftpflichtrisiken abzudecken. Denn die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die Unternehmer oder Mitarbeiter im Rahmen des Geschäftsbetriebs anderen zufügen. Darauf zu verzichten, birgt, wie die Beispiele oben zeigen, finanzielle Risiken, die viele Kleinstunternehmer allein nicht aufbringen könnten.  

Der Rechtsstreit mit der unzufriedenen Kundin reichte bei Anja Richter, um existenzbedrohende Ausmaße anzunehmen. Ihr gerade gegründetes Unternehmen lief mit dem ersten Schadenersatzanspruch fast in den finanziellen Ruin. Um die Selbstständigkeit nicht unverhofft beenden zu müssen und einer Privatinsolvenz vorzubeugen, sollten Kleinstunternehmer diese Versicherung auf jeden Fall abschließen. 

Zu den betrieblichen Haftpflichtrisiken gehören:
  • Personenschäden, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit oder auf dem Betriebsgelände entstehen. Etwa der Sturz eines Kunden innerhalb der Geschäftsräume, durch den Schadensersatzansprüche entstehen.  
  • Sachschäden  etwa im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zu Schaden kommendes Eigentum anderer Personen.   
  • Finanzielle Folgeschäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren.
Sinnvolle Ergänzungen für Freiberufler: die Berufshaftpflicht und die Vermögensschadenhaftpflicht

Für beratende Berufe wie Steuer- und Unternehmensberater ebenso wie für behandelnde Berufsgruppen zählt die Berufshaftpflicht zu den wichtigsten Ergänzungen zur Betriebshaftpflichtversicherung. Je nach Branche und Tätigkeit kann die Berufshaftpflichtversicherung sogar eine Pflichtversicherung sein. Beispielsweise bekommen Ärzte ihre Zulassung nur, wenn sie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können.  

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine weitere Ergänzung, da diese auch für sogenannte echte Vermögensschäden und durch die Arbeit resultierende Schäden Dritter aufkommt – und das mit einer zumeist höheren Deckungssumme. Sinnvoll ist sie vor allem für Berufsgruppen, die große körperliche oder finanzielle Schäden anrichten können. Hier gilt es zu vergleichen: In vielen Fällen ist die Vermögensschadenhaftpflicht nämlich in der Berufshaftpflicht enthalten.   

Unterschied Berufshaftpflicht zu Betriebshaftpflicht

Der wichtigste Unterschied zwischen einer Betriebs- und einer Berufshaftpflichtversicherung besteht darin, dass die Berufshaftpflicht für eine Person greift, die einen versicherungspflichtigen Beruf ausübt. Die Betriebshaftpflicht deckt dagegen alle Schäden an Dritten ab, die durch den Betrieb verursacht werden. Sie umfasst alle Mitarbeiter des Betriebs sowie je nach Police auch die hier hergestellten Erzeugnisse.   

Im digitalen Umfeld ist nicht zuletzt auch der Cyber-Versicherungsschutz ein Baustein, den Versicherungsmakler im Gespräch mit selbstständigen Versicherungskunden ansprechen sollten. Denn nur ausreichend geschützt steht die Unternehmensgründung unter einen guten Stern – und das online wie offline.  

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Anette Bierbaum

Anette Bierbaum schreibt seit 2015 als freie Redakteurin für Pfefferminzia. Darüber hinaus unterstützt die gelernte PR-Fachfrau seit über zehn Jahren Medienhäuser, PR-Agenturen und redaktionell geprägte Content-Plattformen.

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