Eine statue der Justitia: Das Gericht entschied in diesem Fall, dass die D&O-Versicherung nicht zahlen muss. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 28.09.2017 um 15:35
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:05 Min

Wenn ehemalige Führungskräfte eines Unternehmens eine Konkurrenzfirma aufmachen, dürfen sich die Leidtragenden nicht auf den Schutz einer D&O-Versicherung berufen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Was ist geschehen?

Ehemalige Führungskräfte eines Unternehmens planen ihre eigene Firma. Aus Sicht der vorherigen Arbeitgeber ist dieses Handeln geschäftsschädigend – die abtrünnigen Kollegen hätten dem Unternehmen einen Vermögensschaden zugefügt, so deren Argumentation gegenüber der Versicherung. Die Versicherung solle Zahlungen aus der D&O-Police leisten, die für Mitglieder des Vorstandes sowie leitende Angestellte abgeschlossen wurde.

Das Versicherungsunternehmen weigert sich allerdings zu zahlen, der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter des Landesgerichts München I stellen sich auf die Seite des Versicherers. Dieser hat argumentiert, dass es sich bei den Wettbewerbsaktivitäten der in Ungnade gefallenen Kollegen nicht um „Pflichtverletzungen bei Ausübung der versicherten Tätigkeit“ handelt. Stattdessen gehe es um Pflichtwidrigkeiten, die mangels Zusammenhang mit der den ehemaligen Führungskräften obliegenden Aufgaben nur „bei Gelegenheit“ der versicherten Tätigkeit begangen worden seien. Kurzum: Der Versicherungsvertrag greift hier nicht.

Das Unternehmen unterliegt nicht nur dem Landgericht, sondern später auch in der Berufung beim Oberlandesgericht mit seiner Deckungsklage.

Zwar genüge die Behauptung, dass eine Pflichtverletzung begangen worden sei – der hinreichende Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit sei aber nicht gegeben, berichtet Rechtsanwalt Bert Howald über den vorliegenden Fall (Aktenzeichen: 7 U 4126/13).

Das Fazit

„Will ein geschädigtes Unternehmen seine ehemaligen Führungskräfte wegen unerlaubter Wettbewerbshandlungen in Anspruch nehmen, ist dies wohl meist – die Prüfung im konkreten Einzelfall vorbehalten – kein Fall für die D&O-Versicherung“, resümiert Howald.

autorAutor
Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content