- Von Lorenz Klein
- 28.04.2020 um 20:53
Der Versicherer Signal Iduna erwartet, dass die strittige Frage, inwieweit Betriebe angesichts der Corona-Pandemie eine Deckung durch die Betriebsschließungsversicherung (BSV) genießen, vielerorts vor Gericht geklärt werden muss.
„Aufgrund der hohen Anzahl an Leistungsanträgen dürfte es nun zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten kommen“, mutmaßte der Versicherer am Dienstag in einem Mailing an Vertriebspartner mit dem Betreff „Was Makler in Sachen Corona-Betriebsschließungen wissen sollten“ – wobei diese Aussage nicht konkret auf das eigene Unternehmen bezogen ist, sondern auf die Branche insgesamt.
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Die Signal Iduna begründete ihre Einschätzung damit, dass viele Juristen die Versicherer durchaus in der Leistungspflicht sehen, „wenn sich die Bedingungen der BSV auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) beziehen“. Hier gelte es jeweils, den Wortlaut genau zu prüfen, so der Versicherer.
Signal Iduna will jeden Einzelfall prüfen
Bereits am Vortag betonte die Signal Iduna in einem Unternehmensblog, dass sie im Rahmen der BSV grundsätzlich auch bei der Schließung von Betrieben infolge des Coronavirus leiste, „wenn diese aufgrund einzelner, individueller behördlicher Anordnungen geschlossen werden“. Mehrere tausend Betriebe hätten eine solche Betriebsschließungsversicherung bei der Signal Iduna abgeschlossen. Hier prüfe man die Deckung „für jeden Einzelfall“.
Bei Allgemeinverfügungen orientiere sich die Signal Iduna hingegen an der Logik der „bayerischen Lösung“. Diese zwischen dem Land Bayern, regionalen Wirtschaftsverbänden und einigen Versicherern erzielte Kulanzvereinbarung überträgt die Signal Iduna nach eigenen Angaben bundesweit auf alle Branchen. Auch hier werde jeder Einzelfall geprüft, wie es hieß.
Auch in ihrem Mailing an die Makler betonte die Signal Iduna, dass es keine allgemeingültigen Aussagen zu dem Thema geben könne. In dem Schreiben heißt es dazu: „Wer in der Vergangenheit eine BSV für sein Geschäft abgeschlossen hat, darf sich jetzt in der Not gut aufgehoben wissen, oder?“. Die Antwort gibt der Versicherer selbst: „So einfach ist es leider nicht, denn es kommt auf den Einzelfall an.“
Zugleich ist man sich bei der Signal Iduna natürlich darüber bewusst, dass die ersten Leistungsverweigerungen seitens der Branche bereits für „medialen Aufruhr“ sorgten. Begründet würden die Ablehnungen oft damit, dass „Covid-19“ nicht explizit in den Vertragsbedingungen aufgeführt sei. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verweise zudem darauf, referiert die Signal Iduna weiter, „dass ein Betrieb grundsätzlich aufgrund einer Einzelfallverfügung geschlossen worden sein müsse, um durch eine BSV geschützt zu sein“.
Müssen Betriebe eine Einzelfallverfügung vorweisen können oder reicht eine Allgemeinverfügung aus, um Geld vom Versicherer zu bekommen? Um die Klärung dieser Grundsatzfrage dürfte es letztlich bald in deutschen Gerichten gehen.
Robert Vogel
Vor 5 JahrenVor allem Signal Iduna wird nicht zahlen und klagen. Die schlimmste “Versicherung” die ich jemals erlebt habe! Nie wieder!
Michael Balke
Vor 5 Jahren“Das Covid-19 nicht explizit…“ – Ja, wie denn? – Bei den allermeisten Abschlüssen hatte das Virus weder einen Namen, noch hatte es die Tier/Mensch-Barriere überwunden. Macht es einfach wie in der privaten Krankenversicherung: Da sind „neue“ Krankheiten auch mitversichert. AIDS hat die Versicherungswirtschaft damals auch nicht ruiniert. Ggf. könnten die Versicherer auch einen Pool zur Deckung bilden und großzügig regulieren. Quasi so ähnlich wie beim Start der Pflegepflichtversicherung. Einfach mal den spitzen Bleistift zur Seite legen, Krawatte weg und MENSCH sein.
2 Kommentare
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Vor 5 JahrenVor allem Signal Iduna wird nicht zahlen und klagen. Die schlimmste “Versicherung” die ich jemals erlebt habe! Nie wieder!
Michael Balke
Vor 5 Jahren“Das Covid-19 nicht explizit…“ – Ja, wie denn? – Bei den allermeisten Abschlüssen hatte das Virus weder einen Namen, noch hatte es die Tier/Mensch-Barriere überwunden. Macht es einfach wie in der privaten Krankenversicherung: Da sind „neue“ Krankheiten auch mitversichert. AIDS hat die Versicherungswirtschaft damals auch nicht ruiniert. Ggf. könnten die Versicherer auch einen Pool zur Deckung bilden und großzügig regulieren. Quasi so ähnlich wie beim Start der Pflegepflichtversicherung. Einfach mal den spitzen Bleistift zur Seite legen, Krawatte weg und MENSCH sein.