- Von Lorenz Klein
- 07.04.2020 um 11:08
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat wohlwollend auf den am Freitag in Bayern erzielten Kompromiss zur Betriebsschließungsversicherung (wir berichteten) reagiert. Der Verband begrüße „das Bemühen einer lösungsorientierten Haltung der beteiligten Versicherer“, hieß es am Montagabend in einer Mitteilung. „Wir drücken unsere Hoffnung aus, dass die gefundene Lösung tatsächlich bundesweit und branchenübergreifend Akzeptanz findet“, wird Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, zitiert.
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Viele Gewerbetreibenden und Unternehmen, „die im guten und oft auch berechtigten Glauben waren, umfassenden Versicherungsschutz zu haben“, hätten ohne den Kompromiss – wenn überhaupt – nur die Alternative eines langwierigen Rechtsstreites gehabt, berichtet der AfW. Losgelöst von der getroffenen Einigung stehe es den betroffenen Unternehmen aber weiter frei, „eine konkrete Regulierungsentscheidung herbeizuführen“, betonte der Verband.
Dabei begrüße der AfW den Kompromiss „auch wegen der Versicherungsvermittler, die im guten Glauben, umfassenden Versicherungsschutz vermittelt zu haben, ebenfalls in erheblicher Erklärungsnot ihren Kunden gegenüber waren beziehungsweise sind“.
Das missfällt dem AfW
Allerdings ist die Erleichterung des Vermittlerverbandes nicht ungetrübt. So wird kritisiert, dass es sich bisher „gerade nicht um eine Brancheninitiative der gesamten Versicherungswirtschaft handelt beziehungsweise viele namhafte Versicherer bisher auch nicht mitgezogen haben“. Vorhandene kartellrechtliche Bedenken wären in Anbetracht der Ausnahmesituation „sicherlich im Schulterschluss mit der Politik zu klären gewesen“, tadelt die Vermittler-Lobby-Organisation die Branche beziehungsweise den Versicherungsverband GDV, ohne diesen zu nennen.
Gleichwohl erkenne man an, dass es sich bei der Corona-Pandemie um ein „extremes Ereignis“ handle, das mit den üblichen, kritischen Diskussionen und Maßstäben über das Regulierungsverhalten der Versicherer nicht hinreichend gewürdigt werde.
Das bayerische Wirtschaftsministerium hatte sich am Freitag mit mehreren Versicherern sowie der Dehoga Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft darauf geeinigt, dass die finanziellen Schäden für Hotels und Gaststätten infolge der behördlich angeordneten Betriebsschließungen abgefedert werden sollen.
So sieht der Kompromiss aus
Laut der Einigung wird davon ausgegangen, dass circa 70 Prozent der finanziellen Ausfälle der betroffenen Gaststätten und Hotels von Bund und Länder per Kurzarbeitergeld und Soforthilfen übernommen werden. Von den restlichen 30 Prozent würden die Versicherer ihren betroffenen Kunden gegenüber zwischen zehn und 15 Prozent übernehmen.
Diese Versicherer sind dem Kompromiss bis zum 6. April beigetreten: Allianz, Zurich, Haftpflichtkasse Darmstadt, Nürnberger, Versicherungskammer Bayern und die Gothaer.
„Es besteht das Bemühen der Beteiligten, dass es sich zu einer bundesweiten Regelung ausweitet, die von möglichst vielen Versicherungsunternehmen übernommen wird“, hofft man nun beim AfW.
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