- Von Lorenz Klein
- 28.04.2020 um 13:21
Die Kritik an der sogenannten bayerischen Lösung reißt nicht ab – nachdem Anwälte im Zuge der Corona-Pandemie geschlossene Betriebe davor warnten, das Kulanzangebot diverser Versicherer voreilig anzunehmen (wir berichteten), haben sich nun auch die bayerischen Grünen gegen den ausgehandelten Kompromiss gestellt.
Ludwig Hartmann, Fraktionschef der Landtags-Grünen, warf dem bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) vor, „einen Kuhhandel mit der Versicherungswirtschaft zulasten unserer Hotel- und Gastronomiebetriebe“ eingegangen zu sein. Mit seiner Intervention zum Thema Betriebsschließungsversicherung habe Aiwanger die Wirte „in erhebliche Schwierigkeiten gebracht“, so Hartmann.
Bayerische Lösung verschärft Situation der versicherten Betriebe
Jurist zweifelt an vermeintlicher Klarheit für „bayerische Lösung“
Weitere Versicherer folgen bayerischem Kompromiss
Aiwanger hatte sich gemeinsam mit dem bayerischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga und einigen Versicherern darauf verständigt, Betriebe, die von den verfügten Pauschalschließungen betroffen sind, in Form einer Kulanzleistung in Höhe von 10 bis 15 Prozent der jeweils vereinbarten Tagessätze zu unterstützen.
Die an der „bayerischen Lösung“ beteiligten Versicherer hatten zuvor erklärt, dass aus dem Corona-Lockdown keine grundsätzliche Leistungspflicht für die Versicherungswirtschaft abzuleiten sei, hierfür sei eine gesonderte Klausel erforderlich. Demnach könnten nur wenige Betriebe eine bedingungsgemäße Regulierung durch ihre Betriebsschließungsversicherung erwarten.
Die alternative Kulanzvereinbarung sorge allerdings „jetzt für Probleme“, findet Manuela Rottmann, grüne Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags. Zum einen würden Anträge der Gastronomiebetriebe auf Kurzarbeitergeld „derzeit teilweise mit dem Hinweis auf die erhaltenen Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung abgelehnt“. Zum anderen forderten einige Versicherer in Verbindung mit der Auszahlung der niedrigeren Pauschalleistungen den Verzicht auf künftige Rechtsmittel, so Rottmann.
Versicherern droht laut „Spiegel“ eine Klagewelle
Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet, dass Versicherer versuchten, „sich über den Vergleich auch von künftigen Ansprüchen seiner Kunden freizuhalten“. Das Magazin verwies dabei auf ein Kundenanschreiben der Allianz, in dem der Versicherer erklärte habe, dass mit der Zahlung von 15 Prozent des innerhalb von 30 Tagen entstandenen Schadens „alle Ansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus Covid-19 ,abschließend erledigt‘“ seien. Das gelte auch „bezüglich neuer Ausbrüche von Covid-19 oder Mutationen hiervon“, hieß es.
Die Allianz erklärte laut „Spiegel“, dass es „völlig üblich“ sei, dass Kunden eine Abgeltungserklärung unterzeichneten, wenn sie sich für eine freiwillige Zahlung des Versicherers entschieden, damit nicht im Nachhinein noch Ansprüche aus der Versicherung geltend gemacht werden könnten.
Der „Spiegel“-Redakteur geht in seinem Beitrag davon aus, dass sich im Streit zwischen Corona-geschädigten Hotel- und Gastronomiebetrieben mit den Versicherungskonzernen eine „Klagewelle“ gegen die Konzerne anbahne.
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