- Von Karen Schmidt
- 24.02.2022 um 17:16
Pfefferminzia: Der Bundesgerichtshof hat zum Thema Betriebsschließungsversicherungen geurteilt. Herrscht nun endlich Klarheit?
Björn Jöhnke: Der BGH folgt mit seiner Entscheidung vom 26. Januar 2022 der in den vergangenen Monaten immer dichter werdenden Instanz-Rechtsprechung. Denn bereits neben den rund 100 Landgerichten, hatten auch 17 Oberlandesgerichte bei gleichen beziehungsweise identischen Versicherungsbedingungen eine Leistungserbringung aus der jeweiligen Betriebsschließungsversicherung verneint. Lediglich das OLG Karlsruhe vertrat eine andere Ansicht, was folglich eine Mindermeinung darstellte.
Grundsätzlich herrscht damit „Klarheit“, soweit gleichlautende oder ähnliche Versicherungsbedingungen vorliegen. Denn nur zu dem streitgegenständlichen Bedingungswerk hat sich der BGH geäußert. Bekanntermaßen gibt es viele unterschiedliche Bedingungswerke hinsichtlich der Betriebsschließungsversicherungen. Viele Klauseln unterscheiden sich komplett, viele sind gleichlautend und/oder sogar ähnlich. Deswegen wird es weiterhin zwar auf den Einzelfall ankommen. Dennoch dürfte die „Richtung des BGH“ nunmehr klar sein.
„Die Bayerische Lösung zur BSV ist unwirksam“
Betriebsschließungen – BGH stärkt Versicherern den Rücken
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die Praxis?
Diese „Grundsatzentscheidung“ des BGH zur Betriebsschließungsversicherung wird maßgeblich die weiteren gerichtlichen Verfahren beeinflussen, die aktuell noch anhängig sind. Künftig wird daher mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein, dass sich Landesgerichte und Oberlandesgerichte im Rahmen ihrer rechtlichen Entscheidungen an die Entscheidung des BGH halten werden. Zwar sind viele Versicherungsbedingungen unterschiedlich ausgestaltet, dennoch im Kern identisch. Damit dürften es Richterinnen und Richter einfach haben, sich die Urteilsbegründung des BGH zu eigen zu machen, und laufende Klageverfahren damit nunmehr zur Erledigung zu bringen.
Was bedeutet das Urteil für die Versicherten?
Die mit sehr großer Spannung erwartete höchstrichterliche Entscheidung wird im Ergebnis ein wichtiges Zeichen für die Regulierungspraxis der Versicherungen setzen. Versicherte werden nach dieser Entscheidung des BGH sicherlich enttäuscht sein, da sich viele MenschenbLeistungen aus der Betriebsschließungsversicherung erhofft und ein anderes Ergebnis erwartet haben. Versicherte sollten sich demnach darauf einstellen, keine Leistungen aus der Betriebsschließungsversicherung zu erhalten. Andere gerichtliche Entscheidungen bei gleichen beziehungsweise identischen Klauseln dürften nicht zu erwarten sein.
Müssen Vermittlerinnen und Vermittler hier nun etwas beachten?
Versicherungsvermittler und Versicherte sollten folgende Überlegungen anstrengen: Bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren könnten Vermittler und/oder Versicherte prüfen lassen, ob die Betriebsschließungsversicherungen sich trotz der Entscheidung des BGH noch an den „bayerischen Kompromiss“ gebunden fühlen und Versicherten zumindest die 15 Prozent auskehren. Versicherte, die noch keine Leistungsansprüche geltend gemacht haben, sollten juristisch überprüfen lassen, ob eine rechtliche Auseinandersetzung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Wenn dies verneint wird, sollten Versicherte sich die Kosten für eine Rechtstreitigkeit sparen. Sollten Erfolgsaussichten bejaht werden, könnte man juristisch auf eine Einigung hinwirken.
Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auf dem virtuellen Vermittler-Treff der Kanzlei Jöhnke & Reichow am 3. März um 15 Uhr. Hier geht es zur Anmeldung.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren