- Von Achim Nixdorf
- 26.05.2021 um 19:47
Im Zivilrechtsstreit um die im März 2017 aus dem Bode-Museum in Berlin gestohlene 100 kg Goldmünze „Big Maple Leaf“ hat der private Eigentümer nur zum Teil Recht bekommen. Das Berliner Kammergericht sprach ihm eine Entschädigung von 2,1 Millionen Euro zu – und damit nur 50 Prozent des Versicherungswertes von 4,2 Millionen Euro für die Goldmünze. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einer „besonders groben Verletzung der Anzeigepflicht“ gegenüber dem Versicherer (Aktenzeichen 6 U 1015/20).
Allianz soll 4,2 Millionen Euro für wertvolle Goldmünze zahlen
Nach dem Diebstahl der bis heute verschwundenen Goldmünze hatte die Allianz Versicherung dem privaten Eigentümer Boris Fuchsmann zuerst nur 20 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt. Daraufhin war der Düsseldorfer Kunstsammler mit einer Forderung über 3,36 Millionen plus Zinsen vor das Berliner Landgericht gezogen. Als er dort mit seiner Klage gescheitert war, legte Fuchsmann gemeinsam mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Trägerin des Bode-Museums Berufung beim Kammergericht ein, über die jetzt entschieden wurde.
Defektes Fenster nicht gemeldet
Fuchsmann hat nun Anspruch auf weitere 1,26 Millionen Euro von der Versicherung für die gestohlene 100 kg Goldmünze. Zuzüglich der bereits geleisteten Zahlung von 20 Prozent beziehungsweise 840.000 Euro entspricht das aber nur der Hälfte des Versicherungswertes von 4,2 Millionen Euro. Nach Auffassung des Gerichts ist diese Leistungskürzung gerechtfertigt.
Der Grund: Die Stiftung als Versicherungsnehmerin hatte einen defekten Fensterflügel im Herrenumkleideraum des Museums nicht als sogenannte Gefahrerhöhung der Versicherung gemeldet und damit grob fahrlässig gehandelt.
Dieser Defekt habe dazu geführt, dass die elektronische Sicherungsüberwachung im Museum nicht mehr richtig funktioniert habe, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Deswegen sei das Fenster aus der Überwachung herausgenommen worden, um die Alarmanlage wenigstens in den übrigen Räumen wieder in Betrieb nehmen zu können. Dabei sei gerade die Gefahr eines Einbruchs und des Diebstahls der Goldmünze durch das defekte Fenster besonders hoch gewesen, Denn „unter diesem Fenster befindet sich ein Vorbau, der über eine aufgestellte Leiter“ leicht zu erreichen gewesen sei.
Leistungskürzung ist „angemessen“
Wie das Gericht weiter ausführte, hätte die Allianz „die Einzelpolice nicht mit dem konkreten Inhalt abgeschlossen, wenn sie gewusst hätte, dass die Öffnungssicherung am Fenster in dem Umkleideraum dauerhaft deaktiviert sei. Eine Leistungskürzung durch den Versicherer um 50 Prozent sei daher „angemessen, aber auch ausreichend.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Raub der wertvollen Gold-Münze “Big Maple Leaf” hatte vor vier Jahren für weltweites Aufsehen gesorgt. Inzwischen wurden drei Männer, darunter ein Wachmann, zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Die Polizei geht davon aus, dass die private Leihgabe zerteilt, stückweise eingeschmolzen und dann verkauft oder die Goldmünze versteckt worden ist.
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