- Von Oliver Lepold
- 25.05.2018 um 10:25
Sicherheitssoftware für Privatanwender
Was empfiehlt der IT-Experte? Alle firmeneigenen Geräte, die genutzt werden, müssen mit den gängigen Sicherheitslösungen für mobiles Arbeiten ausgestattet sein. „Solche Lösungen schützen vor Befall mit Schadsoftware, verhindern aber auch verdächtige Aktionen und beobachten den Datenverkehr. Zu den Schutzmaßnahmen gehört auch ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN), das durch den Einsatz von Verschlüsselung und separaten Webservern sicherstellt, dass in unbekannten Netzwerken unverschlüsselte Informationen abgefangen werden können. So ist die Infrastruktur des Internets wie ein abgesichertes Firmennetzwerk nutzbar“, erklärt Hoos.
Viele Unternehmen stellen Sicherheitssoftware für Privatanwender zur Verfügung, mit denen die Familienmitglieder der eigenen Mitarbeiter ihre Geräte schützen können. Denn infizierte Geräte im Heimnetzwerk können auch eine Bedrohung für die dort eingeloggten Firmengeräte darstellen. Unternehmen sollten darüber hinaus klare Home-Office-Regeln vereinbaren, um die Cybersicherheit zu erhöhen. „Dadurch werden Mitarbeiter verpflichtet, im Heimnetzwerk Standards einzuhalten, zum Beispiel bestimmte WLAN-Router zu benutzen und diese stets mit den neuesten Software-Updates zu betreiben. Hilfreich sind auch Regeln, die sich mit dem Sichern der Geräte selbst beschäftigen und mit dem Schaffen einer vertraulichen Arbeitsumgebung“, so der IT-Experte weiter.
Voreingestellte Passwörter ändern
Klar ist: Arbeitnehmer sollten stets die Software auf den Geräten des Heimnetzwerkes auf dem neuesten Stand halten und Sicherheits-Updates umgehend installieren. Auch alle Geräte, die ebenfalls das Heimnetzwerk nutzen, sollten entsprechend abgesichert sein. „Das geschieht durch Sicherheitssoftware, aber auch durch das Ändern von voreingestellten Passwörtern bei sogenannten IoT-Devices, also Smart-TVs, digitalen Videorekordern oder Internet-Kameras“, weiß Hoos.
Wer haftet, falls ein Cyberangriff über einen Homeoffice-Arbeitsplatz erfolgt und einen Schaden verursacht? Das hängt von den Rahmenbedingungen ab. „Arbeitsverträge und die ergänzenden Regelungen für die Nutzung der firmeneignen IT sowie für den Datenschutz sollten auch Regeln für das Arbeiten im Home-Office einschließen. Damit lassen sich adäquate Haftungsregelungen einschließen“, rät Hoos. Das lässt sich übrigens auch umdrehen: Falls einem verantwortungsbewusst handelnden Mitarbeiter durch einen Angriff aufs Unternehmen Schäden an seiner eigenen IT-Infrastruktur oder privaten Endgeräten im Heimnetzwerk entstehen, haftet das Unternehmen.
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