- Von Manila Klafack
- 17.01.2020 um 14:20
Wie wichtig eine Betriebshaftpflichtversicherung ist, konnte im vergangenen Jahr der Chefarzt eines Düsseldorfer Krankenhauses feststellen, dessen Versicherung Schadenersatz und Schmerzensgeld an eine Patientin der Klinik leisten musste. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-4 U 99/17). Der Chefarzt hatte die Verantwortung für eine missglückte Operation übernommen, die einer seiner Oberärzte durchgeführt hatte.
Keine Pflicht für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
Hierzulande ist der Anspruch auf Schadenersatz gesetzlich verankert, mit Ausnahme der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht aber keine Verpflichtung, eine private oder betriebliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei raten Verbraucherschützer immer wieder zum Abschluss einer solchen Police.
Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht kurz erklärt
So sichern Sie Mischbetriebe richtig ab
Wie im privaten Bereich ist gerade auch im betrieblichen Umfeld eine Haftpflichtversicherung, die grundsätzlich alle schuldhaft verursachte Personen- oder Sachschäden abdeckt, sehr empfehlenswert. Denn insbesondere zu Beginn eines Unternehmens reicht oft das Kapital nicht aus, um selbst kleinere Schäden eigenständig übernehmen zu können. So kann eine junge Firma schnell in die Insolvenz schlittern.
Anders jedoch als bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung hat der Geschädigte nicht direkt Anspruch gegen die Versicherung. Lediglich der Verursacher muss für einen Schaden aufkommen und kann sich bei einem Erstattungsanspruch Dritter an seinen Versicherer wenden.
Für einige Berufe ist die Berufshaftpflicht tatsächlich Pflicht
Während es für die Betriebshaftpflichtversicherung keine Verpflichtung gibt, besteht für die Berufshaftpflichtversicherung durchaus für einige Berufe ein Zwang. Ein Jurist etwa bekommt keine Zulassung, wenn er keine entsprechende Absicherung vorweisen kann. Diese Pflicht ist im Paragrafen 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung verankert.
Daneben sind unter anderem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker, Hebammen, Notare und Versicherungsvermittler zu dieser Absicherung verpflichtet.
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