Eine Frau gedenkt den Opfern des Flugs MH 17 der Malaysia Airlines ©
  • Von Redaktion
  • 21.07.2014 um 16:43
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Das entstandene Leid durch den Absturz des Flugs MH 17 ist kaum zu erfassen. Inzwischen verdichten sich die Erkenntnisse, dass es sich um einen Terrorakt handeln könnte. Für die zuständigen Versicherer könnte das die Schadensersatzforderungen begrenzen.

Neben der Allianz als führendem Rückversicherer hat auch die Hannover Rück bestätigt, dass sie an der Rückversicherung von MH 17 beteiligt ist. Unbestätigten Berichten zufolge soll auch die Munich Re zum Versichererkreis gehören, was diese aber weder bestätigen noch dementieren möchte.

Finanziell dürfte der erneute Absturz einer Maschine von Malaysia Airlines diese drei Versicherer besonders hart treffen, denn sie waren bereits beim Absturz von Flug MH 370 für die Absicherung zuständig. Damals summierte sich der Schadensersatz für die Hinterbliebenen auf etwa 400 Millionen US-Dollar. Nach Angaben des Maklers Aon soll es bei MH 17 zudem um einen Materialschaden in Höhe von zirka 97 Millionen US-Dollar gehen.

Die malaysische Maschine war am Donnerstagnachmittag auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über dem Kampfgebiet der Ostukraine abgestürzt. Die Hinweise verdichten sich zunehmend, dass die Maschine von prorussischen Separatisten abgeschossen wurde. An Bord waren 298 Menschen, darunter viele Familien mit Kindern. Auch eine Gruppe renommierter Aids-Forscher, die zur Welt-Aids-Konferenz nach Melbourne unterwegs war, saß im Flugzeug.

Nach neuesten Medienberichten scheint Australien den Absturz des Flugs MH 17 der Malaysia-Airline als Terrorakt einstufen zu wollen. Für die Angehörigen der australischen Opfer könnte die offizielle Erklärung der Absturzursache eine schnellere Auszahlung der finanziellen Entschädigung bedeuten, schreibt die „FAZ“. Für die Versicherer von Flug MH 17 könnte die Bewertung des Unglücks als kriegerische Handlung ebenfalls Auswirkungen haben, so die Meldung weiter.

Grund dafür ist laut „Welt.de“ ein Übereinkommen aus dem Jahr 1999. Es  begrenzt die Schadenssumme pro Unfallopfer auf umgerechnet rund 125.000 Euro, wenn die Fluggesellschaft nachweislich keine Schuld am Unglück trägt.

„Es ist noch viel zu früh, die Nachrichten zu diesem tragischen Vorfall zu kommentieren, während aktuell immer weitere Details bekannt werden. Wir sprechen allen vom Flugzeugabsturz MH17 Betroffenen unser tiefstes Mitgefühl aus. Als führender Rückversicherer von Malaysia Airlines  steht die Allianz Global Corporate & Specialty ihrem Kunden zur Seite, um ihn weitestgehend und schnellstmöglich zu unterstützen“, heißt es von der Allianz. Auf weitere Fragen von Pfefferminzia wollten weder die Allianz noch die Hannover Rück eingehen.

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