- Von Juliana Demski
- 30.09.2020 um 12:15
Um der Wirtschaft unter die Arme zu greifen, hat die Regierung die sogenannte Insolvenzantragspflicht bis Ende des Jahres vorübergehend gestrichen – ein Schritt, der von Seiten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für Kritik sorgt: „Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht hilft der Wirtschaft nicht, sondern verschiebt die Insolvenzwelle in die Zukunft und richtet in der Gegenwart Schäden an“, sagt GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen.
Was leistet die D&O-Versicherung?
Gewerblicher Versicherungsschutz für Mischbetriebe
Vielmehr verstelle sie den Blick auf die tatsächliche wirtschaftliche Entwicklung, halte Unternehmen künstlich am Leben und schaffe so Unsicherheit allerorten, ergänzt er. Vor allem in der D&O- beziehungsweise Managerhaftpflichtversicherung würden die vielen aufgeschobenen Insolvenzen im kommenden Jahr voraussichtlich zu „einer Flut von Rechtsstreitigkeiten“ führen.
Hinzu kommt: Laut einer aktuellen Analyse des GDV von 368 D&O-Schadenfällen nach Insolvenzen müssen die Verantwortlichen im Schnitt für fast 7 Millionen Euro aus ihrem Privatvermögen geradestehen.
„Die ersten Ansprüche der Insolvenzverwalter sind ausnahmslos entweder zu hoch oder gänzlich unbegründet“, sagt Daniel Messmer, Vorsitzender der GDV-Arbeitsgruppe D&O-Versicherung. Daher müssten die Versicherer viel Zeit und Geld investieren, die überhöhten Forderungen abzuwehren: Im Schnitt betrügen die Prozess- und Anwaltskosten nach jeder Insolvenz über 30.000 Euro, bis zum Abschluss dauerte es in der Regel mehr als zwei Jahre.
Am Ende habe sich ein Großteil der Forderungen sogar als unberechtigt erwiesen:
Für ein Drittel der Insolvenzen mussten die Manager laut dem GDV gar nicht haften, und in keinem einzigen Fall hätten die Forderungen in voller Höhe bezahlt werden müssen. Im Schnitt seien die Manager stattdessen nur zu Schadensersatz in Höhe von rund 140.000 Euro verpflichtet gewesen – das seien nur rund 2 Prozent der ursprünglichen Forderung.
Der GDV befürchtet daher, dass die juristischen Aufarbeitungen der Insolvenzen durch die Corona-Pandemie insbesondere die Rechtskosten weiter in die Höhe treiben wird. „Wer in den vergangenen Monaten in eine wirtschaftliche Schieflage geraten ist, muss derzeit auf Basis einer unsicheren Rechtslage entscheiden“, sagt Wolfram Desch, Fachanwalt für Insolvenzrecht bei der Wirtschaftskanzlei Graf von Westphalen, gegenüber dem GDV. Das sei für die Entscheider mit Risiken verbunden, da sie grundsätzlich für alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife persönlich hafteten.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren