- Von Redaktion
- 29.11.2024 um 13:40
Es bietet sich zwecks Analyse der Einzelvertragslage wohl an, zunächst die bestehenden Deckungen hinsichtlich der risikotragenden Versicherer zu prüfen. Dabei ist zu klären, ob der einzelne betroffene Versicherungsvertrag bereits wirksam verlängert wurde oder noch ordentlich gekündigt werden kann. Wir gehen davon aus, dass sich die meisten Versicherungsverträge bereits durch branchenübliche Verlängerungsklauseln mit Drei-Monats-Frist verlängert haben.
Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich jedenfalls aus dem Versicherungsvertrag eher nicht. Ein solches aus allgemein-zivilrechtlichen Regelungen herleiten zu wollen, dürfte, solange die Sachlage nicht abschließend geklärt ist, insbesondere weil der eigentliche Versicherungsvertrag nicht mit Cogitanda besteht, mit erheblichen Rechtsunsicherheiten behaftet sein.
Entwicklungen bleiben spannend – rechtspolitische Bedeutung für Assekuradeurvertrieb
Wenn also nicht im Einzelfall ein Sonderkündigungsrecht nach den Paragrafen 25, 40 VVG wegen Prämienerhöhung gegeben ist, sollte im Zweifel vorerst vom Fortbestand der Deckung mit der Folge ausgegangen werden, dass etwaige Umdeckungsinitiativen nach Kundenwunsch eher zur nächsten Fälligkeit avisiert werden können.
Eile ist demgegenüber vor allem dann geboten, wenn eine Deckung über Cogitanda in der Schwebe ist, denn der Makler muss im Kundeninteresse unbedingt vermeiden, dass eine Sachlage eintritt, bei der es an einer Deckung fehlt.
Im Übrigen gilt es, Ruhe zu bewahren und ein gelungenes Kommunikationsmanagement zu betreiben. Ehe sich die Lage nicht fortentwickelt, können weitergehende Bewertungen kaum stattfinden. Die Beantwortung der weiteren offenen Fragen muss hintenangestellt werden.
Insoweit würden wir Sie auch bitten, von allgemeinen Anfragen in diesem Zusammenhang abzusehen. In angemessenen Abständen werden wir im Rahmen unseres Newsletters weitere Informationen zur Verfügung stellen.
Vermittlerbranche wird nicht langweilig
Glasklar ist, dass es in der Vermittlerbranche niemals langweilig wird. Die mögliche Insolvenz von Cogitanda stellt wenigstens in der Größenordnung eine noch nicht dagewesene Situation dar, die auch über den Bereich Cyber hinaus sehr sorgfältig von der gesamten Versicherungswirtschaft beobachten werden wird. Schließlich erfreut sich das Outsourcing an Assekuradeure in Zeiten des Fachkräftemangels immer größerer Beliebtheit bei Versicherern.
Die Bafin und auch der Bundesgesetzgeber werden sicher ein Auge darauf werfen, inwieweit der Versichertengemeinschaft im Falle der Insolvenz eines Assekuradeurs praktisch-gravierende Nachteile in Betreuung und Regulierung erwachsen oder nicht. Es wird spannend zu sehen, ob die jüngsten Entwicklungen in mittelferner Zukunft aufsichtsrechtliche Folgen nach sich ziehen oder sich die anfängliche Besorgnis als überzogen herausstellt.
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