- Von Karen Schmidt
- 16.01.2020 um 09:13
Die Versicherungssteuer für das Risiko „Dürre“ soll von 19 auf 0,03 Prozent sinken. Auf diese Entlastung für Landwirte haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD geeinigt.
Bisher kaum Absicherung gegen Trockenheit möglich
Extremes Wetter soll bald alltäglich werden
Versicherungsverband meldet „außergewöhnliches Sturmjahr“
„Die zunehmenden Extremwetterlagen auch in Deutschland haben die Koalitionsfraktionen veranlasst, neben Gefahren wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen auch explizit Dürreschäden in den Katalog der wetterbedingten Extremwetterereignisse im Versicherungssteuergesetz mit aufzunehmen. Mit der Gesetzesänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, Versicherungen gegen Dürreschäden versicherungssteuerlich genauso zu behandeln wie Versicherungsverträge zur Absicherung gegen die übrigen Wetterelementargefahren“, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann.
Der zuständige Berichterstatter Carsten Brodesser ergänzt: „Damit geben wir als Koalition ein deutliches Signal an die Landwirtschaft zur verbesserten betrieblichen Eigenvorsorge. Die landwirtschaftlichen Betriebe können sich dadurch bereits in diesem Jahr gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu vergünstigten Konditionen absichern.“
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