©
  • Von Redaktion
  • 01.10.2014 um 10:38
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:20 Min

Seit 2012 gibt es ein rechtskräftiges Urteil, welches die Ergo verpflichtet, Geld an Kunden nachzuzahlen, die ihre Lebensversicherung gekündigt haben.  Mitte 2015 will der Versicherer dieser Aufforderung nun nachkommen.

Ursächlich für die Streitigkeiten waren vor Ablauf gekündigte oder beitragsfrei gestellte Versicherungsverträge. So berichtet mancher Kunde von 600 Euro, die nach der Einzahlung von über 13.000 Euro als Guthaben ausgezahlt wurden.

Zwar sollen die Nachzahlungen verzinst erstattet werden, zügig handelt die Ergo aber nicht gerade. Die Verbraucherzentrale Hamburg, welche ihrerseits die Klage und deren Umsetzung seit annähernd zehn Jahren begleitet, rät betroffenen Kunden, sich an den Ombudsmann für Versicherungen oder die Bafin zu wenden.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content