- Von Manila Klafack
- 18.11.2020 um 14:09
Pfefferminzia: Welche offensichtlichen Risiken, die versicherbar sind, bestehen für Unternehmen?
Achim Finke: Es hängt natürlich immer vom Unternehmen ab. Da wären zunächst die Haftpflichtrisiken und die Sachrisiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruch-Diebstahl, sowie die Elementarschäden zu nennen. Maschinen- und Elektronikversicherung, Transport- und Fuhrparkversicherung, heutzutage auch eine Cyber-Versicherung sowie Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherung sind weitere wichtige Policen. Darüber hinaus können die Folgeschäden durch eine Unterbrechung des Geschäftsbetriebes ebenfalls abgesichert werden, mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung.
Der Baustein unbenannte Gefahren, bei dem alles versichert ist, das nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, kann hilfreich sein, ebenso Kreditversicherungen um Insolvenzrisiken abzusichern. Darüber hinaus können spezielle, auf das Unternehmen einzeln konstruierte Policen notwendig sein. Dieses individuelle Underwriting ist aber nicht oft zu finden, nur wenige Maklerhäuser arbeiten noch in dieser Hinsicht.
Und die personenbezogene Absicherung?
Vorstände, Geschäftsführer, leitende Organe einer Gesellschaft sollten, so mein dringender Rat, eine Haftpflichtversicherung, die sogenannte Directors and Officers (D&O) Versicherung, abschließen. Auch eine Dread-Disease-Police, um Kosten für einen Ausfall des Vorstandes abzusichern, kann sinnvoll sein, manchmal sogar eine Kidnap & Ransom-Police. Dazu eine Manager-Rechtsschutzversicherung.
Oft sind sich leider Geschäftsführer und leitende Angestellte nicht bewusst, in wie vielen Fällen sie haftbar gemacht werden können. Auch in Bezug auf die abgeschlossenen Versicherungen, für die der Geschäftsführer auch mitverantwortlich ist. Warum zum Beispiel überließ der GF die Versicherungen einem Vermittler, der nur eine Gesellschaft vertritt? Gab es zusätzliche Vergleichsangebote? Wurden die Angebote von einem unabhängigen Fachmann erstellt? Gab es überhaupt eine Risikoanalyse als Grundlage? Eine unabhängige Beratung kann nur ein Makler sicherstellen, kein Vertreter. Das wiederum ist in der Kundengewinnung ein wichtiges Argument.
Aufgrund vieler Betriebsschließungen durch die Corona-Pandemie beschäftigen vor allem die Betriebsschließungsversicherungen viele Kunden, Versicherer und auch die Gerichte. Wo sehen Sie den Grund für diese Auseinandersetzungen?
Die Betriebsschließungsversicherung war ursprünglich für einen im Unternehmen auftretenden Fall konzipiert. Wenn zum Beispiel ein Hygieneverstoß dazu führte, dass eine Schließung angeordnet wurde und der Inhaber nun einige Tage Zeit hatte, die Mängel zu beseitigen. Daher waren solche Versicherungen auch nur auf eine Haftzeit von 30 oder 60 Tagen ausgelegt. An eine Pandemie hatte damals niemand gedacht. Leider waren die Bedingungen dieser Versicherungen juristisch nicht eindeutig formuliert, und Versicherer lehnten Ansprüche ab. Die Gerichte mussten entscheiden, wie im jeweiligen Fall die Auslegung zu verstehen ist. Es gab daher Urteile zugunsten der Versicherungsnehmer, ebenso wie zugunsten der Versicherer. Manche Versicherer haben geleistet oder eine Kulanzleistung angeboten. Momentan wird diese Absicherung bei allen Versicherern überarbeitet.
Corona wird zur Belastungsprobe für die Gewerbeversicherung
Diese Personenschäden sind abgedeckt
Welche weniger offensichtlichen Risiken gibt es in Unternehmen?
Da sind beispielsweise Risiken, die sich aus Verträgen ergeben. Wenn ein Anlagenbauer in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Beispiel angibt, dass er die Anlagen frei Haus liefert, so haftet er für die Transporte und sollte eine Transportversicherung haben. Denn sollte eine Anlage, die schnell mehrere hunderttausend Euro kosten kann, während eines Transportes beschädigt werden, kann das ernsthafte finanzielle Folgen für den Produzenten bedeuten.
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