- Von Redaktion
- 11.09.2015 um 15:28
Die Bilder sind uns alle noch im Kopf. Am 24. März stürzte eine Germanwings-Maschine in den französischen Alpen ab und riss 149 Menschen in den Tod. Besonders dramatisch: Co-Pilot Andreas Lubitz hatte die Maschine absichtlich zum Abstürzen gebracht.
Nach dem Tod des Unglücks-Piloten haben seine Eltern das Erbe ausgeschlagen. Deshalb können die Hinterbliebenen der Opfer bei ihnen keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Forderungen müssen demnach die zuständigen Luftfahrtversicherer abdecken – allen voran Allianz Global Corporate & Specialty.
Da es keine Erben im Fall Lubitz gibt, hat das zuständige Nachlassgericht ein Nachlassinsolvenzverfahren angemeldet und einen Insolvenzverwalter bestellt. Bei diesem hat der Luftfahrtversicherer nun seine Ansprüche eingereicht.
Laut Bild-Zeitung beträgt die Höhe der Forderungen 50.000 Euro pro verunglücktem Passagier. Pfefferminzia hat die Allianz um eine Begründung für die Schadenersatzforderung gebeten.
Hier lesen Sie die Stellungnahme im Wortlaut:
„Allianz Global Corporate & Specialty bestätigt, Forderungen im Insolvenzverfahren über den Nachlass des Andreas Lubitz zur Insolvenztabelle angemeldet zu haben. Die Prüfung solcher Möglichkeiten ist ein Standardvorgang im Rahmen einer Schadenregulierung, auch wenn die Berücksichtigung der Forderungen unwahrscheinlich ist.
Dadurch werden in keiner Weise die Schadenersatzforderungen der Angehörigen der Passagiere des Germanwings-Flugs beeinflusst.
Der angemeldete Forderungsbetrag steht auch in keinem Verhältnis zu dem versicherten Schaden insgesamt, der sich im Moment auch noch nicht abschließend beziffern lässt und der die zu erwartende Erstattung aus der Insolvenzmasse deutlich übersteigen wird.“
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