- Von Redaktion
- 22.01.2015 um 11:41
Das LVRG schreibt vor, dass Bewertungsreserven nicht an Kunden ausgeschüttet werden sollen, wenn dadurch die Zinsgarantien für bestehende Kunden gefährdet sein könnten. Ursprünglich gingen Branchenexperten davon aus, dass davon nur finanzschwächere, kleinere Unternehmen betroffen sein würden.
Dem ist nun aber nicht so. Wie die Wirtschaftswoche berichtet, trifft die Regel nun doch auch große Versicherer. So dürfen die Lebensversicherer R+V, Aachen Münchener, Generali, Debeka, Cosmos, Ergo, Axa und Bayern-Versicherung keine von der Neuregelung betroffenen Reserven mehr ausschütten. Nur im Voraus zugesagte Beteiligungen würden in Einzelfällen weiter an die Kunden fließen.
Ausscheidenden Kunden würden laut Bericht im Vergleich zu früher vier- bis fünfstellige Summen entgehen.
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