Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und für Gewerblichen Rechtsschutz bei der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
  • Von Redaktion
  • 30.10.2020 um 13:41
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Wieder einmal musste sich ein Gericht mit der Betriebsschließungsversicherung befassen. Dieses Mal: Das Landgericht München I. In diesem Corona-Streitfall klagte eine Münchener Gastwirtin auf Leistungen aus ihrem Versicherungsvertrag – mit Erfolg. Die Details liefert der Hamburger Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke in seinem Gastbeitrag.

Kann der Anspruch gemindert werden?

Das Landgericht vertritt außerdem die Auffassung, dass im Hinblick auf die Höhe der zu zahlenden Entschädigung weder staatliche Corona-Liquiditätshilfen noch Kurzarbeitergeld zu berücksichtigen seien. Es handele sich hierbei nämlich nicht um Zahlungen von Schadensersatz gerade für die Betriebsschließungen.

Hinweis für die Vermittlerpraxis

Das Landgericht München I hat damit erneut einer Klage gegen eine Versicherung wegen einer Corona-bedingten Betriebsschließung stattgegeben. Die Betreiberin des Münchener Gasthauses erstritt eine Entschädigung in Höhe von 427.169,86 Euro aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließung. Damit reiht sich diese Entscheidung in die für Versicherte positiven Entscheidungen der Gerichte ein.

Viele Gastronomen befinden sich aktuell in Klageverfahren mit Versicherungen, bei welchen der Betrieb entsprechend gegen eine Betriebsschließung versichert wurde. So auch in einem weiteren Rechtsstreit vor dem Langericht München I, in welchem der Inhaber des Augustiner-Keller München, Christian Vogler, gegen seine Betriebsschließungsversicherung, der Versicherungskammer Bayern, geklagt und gewonnen hat (LG München I vom 01.10.2020 – 12 O 5895/20).

Es sind noch viele weitere Entscheidungen zu den Betriebsschließungsfällen zu erwarten. Es wird stets auch das jeweilige erkennende Gericht ankommen, wie die wiederum jeweiligen und unterschiedlichen streitgegenständlichen Versicherungsbedingungen auszulegen sind.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei werden zu dem Bereich des Versicherungsrechts auf dem Jöhnke & Reichow Vermittler-Kongress am 4. Februar 2021 in Hamburg referieren. Informationen zur Agenda und Anmeldemöglichkeit finden Sie unter www.vermittler-kongress.de. Zum kostenfreien Rechts-Newsletter der Kanzlei Jöhnke & Reichow können Sie sich hier anmelden.

Über den Autoren

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sowie Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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