- Von Karen Schmidt
- 06.03.2024 um 12:59
Die Europäische Kommission nimmt die Zahlungsfristen ins Visier und plant, diese zu vereinheitlichen. Nach spätestens 30 Tagen sollen Firmen ihre Rechnungen beglichen haben, heißt es im Gesetzentwurf. Eine längere Frist könnte nur für bestimmte Produkte vereinbart werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt davor.
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Was kleinen Unternehmen aktuell Sorgen bereitet
„Längere Zahlungsfristen sind gerade für Mittelständler eine wichtige Finanzierungshilfe“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Eine kurze und starre Höchstfrist würde viele Unternehmen in erhebliche Liquiditätsschwierigkeiten bringen und ihr Insolvenzrisiko erhöhen“, warnt er.
Morgen soll der Gesetzentwurf im Rat für Wettbewerbsfähigkeit besprochen werden. Verstreichen die 30 Tage, ohne dass Geld eingeht, sollen automatisch hohe Strafzinsen fällig werden. Das soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor verspäteten Zahlungen schützen. Laut Asmussen schwächt das Vorhaben aber die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Firmen: „Lieferanten außerhalb der EU können weiterhin Verträge mit längeren und flexibleren Zahlungszielen anbieten“, gibt es zu bedenken.
Behördliche Kontrolle vorgesehen
Kritisch sehen die Versicherer auch, dass das Zahlungsverhalten von Unternehmen behördlich kontrolliert werden soll. „Anstatt wie versprochen den Bürokratieabbau voranzutreiben, schlägt der Gesetzentwurf den Aufbau neuer Behörden zur Durchsetzung der Verordnung vor”, so Asmussen.
So kämen zu den drohenden höheren Finanzierungskosten auch noch Bürokratiekosten hinzu. „Am Ende erreicht die EU mit ihrem Vorschlag das genaue Gegenteil ihres eigentlichen Ziels: Sie schwächt den Wirtschaftsstandort Europa und erhöht das Risiko von Insolvenzen und Arbeitsplatzverlusten“, so Asmussen.
Der Verband plädiert dafür, die geltende Zahlungsverzugs-Richtlinie beizubehalten. Danach müssen Rechnungen nach spätestens 60 Tagen beglichen sein, in Einzelfällen dürfen die Vertragspartner davon abweichen. „Die bisherige Richtlinie lässt genug Spielraum, um nationalen und branchenspezifischen Besonderheiten gerecht zu werden“, sagt Asmussen.
Der Gesetzentwurf der EU-Kommission („Late Payment Regulation“) wird am 7. März im Rat für Wettbewerbsfähigkeit diskutiert. Am 21. März wird der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über seinen Bericht abstimmen, die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments ist für den 11. April geplant.
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