Ein Schaufensterschild wirbt für die Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung. © picture alliance/dpa-Zentralbild
  • Von Redaktion
  • 02.10.2018 um 10:02
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:15 Min

Das ureigenste Geschäft des Versicherungsmaklers ist die Risikoanalyse, die Beratung und die Vermittlung einer Lösung. Ein neuer Grund zur Ansprache ist die beginnende Digitalisierung des Alltags, ob betrieblich oder privat. Gerade Unternehmer bedürfen Informationen über neue gesetzliche Haftungen und Risiken, erklärt Jurist und Versicherungsmakler Mike Amelang in seinem Gastbeitrag.

Schritt 3: Folge-Risiken absichern

Der nun folgende Schritt 3 gehört zu den klassischen Aufgaben des Versicherungsmaklers. Die Deckung vorhandener Lücken, durch Cyberschutz und gegebenenfalls weitere Versicherungen. Nach Ermittlung des konkreten Risikos und Bestimmung der Versicherungssumme ergibt sich eine Lösung, die dann umzusetzen ist.

Nun zeigt sich Qualität und Weitsicht guter Beratung. Wie im echten Leben, kann der dritte Schritt, nicht vor dem ersten erfolgen. Einen Cyberschutz zu vermitteln, ohne Sicherstellung der Einhaltung der Formalien (vollständiges Datenschutzkonzept und IT-Prüfung) ist nicht sinnvoll. Aus dieser Überlegung heraus ergibt sich, dass nur alle drei Schritte zusammen (abgestimmt auf die Bedingungen beim Kunden) ein schlüssiges und erfolgreiches Risikomanagement darstellen können.

Fazit

Gerade Unternehmen ohne Datenschutzbeauftragten fehlt der fachkundige Ansprechpartner, mit Gesamtblick. Unternehmern ist nahzulegen, vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Wirtschaft, sich umfassend beraten zu lassen. Ein Versicherungsmakler, der das Projektmanagement zum Datenschutz für seinen Gewerbekunden übernimmt, wird erfolgreich mit seinen Kunden das Thema Datenschutz umsetzen.

Über den Autoren

Mike Amelang ist Jurist und Versicherungsmakler in Berlin.

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