Handwerker beim Verlegen eines Parkettbodens. © picture alliance/dpa | Ingo Wagner
  • Von Manila Klafack
  • 10.08.2021 um 11:38
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:60 Min

Wenn es in einem Betrieb zu einem Schaden kommt, sollte dieser schnellstmöglich der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Doch worauf muss man als Versicherungsnehmer achten, wie genau soll man den Schaden melden? Sind Fristen einzuhalten oder bestehen Dokumentationspflichten? Die Antworten auf diese Fragen gibt es hier.

Plötzlich ist er eingetreten, der Versicherungsfall – die Kundin ist im Friseursalon ausgerutscht. Der Dachdecker hat einen, zum Glück kleineren, Brand verursacht. Und beim Gerüstbauer hat sich bei starkem Wind ein Teil des Gerüsts gelöst. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist in diesen Fällen die Versicherung, die hier den Schaden regulieren muss.

Damit das passieren kann, muss der Versicherungsnehmer seiner Versicherung den Schaden melden. Das kann in der Regel per Telefon, E-Mail, über ein Formular auf der Homepage oder in einer App entweder direkt beim Versicherer oder über den Makler geschehen. Passen die angegebenen Schäden nicht zum Leistungsumfang oder gibt es Ungereimtheiten, kann der Versicherer eine Schadenregulierung verweigern.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, bereits bei Vertragsabschluss die Tätigkeiten genau anzugeben, auf Besonderheiten des Betriebes und auf eventuelle Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen zu achten. Zudem ist es für den Versicherungsschutz wichtig, im Falle eines Schadens schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen. Der Schaden muss möglichst gering gehalten werden.

Schaden schnellstmöglich melden

Schnellstmöglich den Schaden zu melden, bedeutet, die Versicherung unverzüglich nach Bekanntwerden des Schadens zu informieren. Eine konkrete Frist ist meist in den Vertragsunterlagen vermerkt. Fehlt die Angabe, ist es ratsam, beim Versicherer nachzufragen. Geht die Schadenmeldung nicht innerhalb des genannten Zeitraums ein, kann der Anspruch auf Schadenregulierung erlöschen.

Bei der Anzeige des Schadens stehen, wie bereits erwähnt, die Wege Telefon, E-Mail sowie Homepage oder App zur Auswahl. Wird der digitale Weg gewählt, fragt der Versicherer meist bereits im ersten Schritt ein paar wichtige Daten für den Schaden ab. Dazu zählen etwa Datum, Uhrzeit und Ort des Schadens sowie, wer der Geschädigte ist. Manche Formulare müssen zudem mit dem Schadenhergang ausgefüllt werden.

Abwehr ungerechtfertigter Forderungen

Nach einer Anzeige per Telefon oder E-Mail erhält der Versicherungsnehmer von vielen Versicherern einen Brief und muss dort alle notwendigen Angaben machen. Je mehr Informationen der Versicherer erhält, umso besser kann er sich um die Regulierung ohne weitere Nachfragen und Verzögerungen kümmern.

Wichtig für den Versicherungsnehmer zu wissen ist auch, dass Haftpflichtversicherungen grundsätzlich als eine Art Rechtsschutzversicherung fungieren. Sie prüfen die gestellten Ansprüche und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab, notfalls auch gerichtlich. Darum sollten Versicherungskunden niemals von sich aus bereits einen Schaden bezahlen. Das wird als Schuldeingeständnis gewertet.

Diese Informationen sind notwendig: 
  • Name des Versicherungsnehmers
  • Eventuell Name des Verursachers, wenn es sich nicht um den Versicherungsnehmer handelt
  • Versicherungsnummer
  • Vollständige Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Beschreibung des Schadenhergangs
  • Datum und ungefähre Uhrzeit des Schadeneintritts
  • Fotos, Videos, wenn vorhanden: Zeugenaussagen und andere Nachweise
  • Bei Sachschäden: Liste der beschädigten und/oder zerstörten Gegenstände, Kaufbelege
  • Bei Personenschäden: Bestätigungen vom Arzt und/oder Krankenhaus bei stationärem Aufenthalt

Im Schadenfall zeigt sich meist, wie modern und kundenfreundlich ein Versicherer tickt. Die Meldung eines Schadens durch einen Kunden oder einen Makler sollte dabei möglichst digital funktionieren, meint Markus Butterweck, Geschäftsführer des Schadendienstleisters Schweitzer Gruppe GmbH. Der herkömmliche Formularstil sei längst veraltet und entspreche nicht mehr den Kundenbedürfnissen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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