Milan Jarosch ist Leiter Vertrieb der DMB Rechtsschutz-Versicherung. © DMB Rechtsschutz-Versicherung
  • Von Karen Schmidt
  • 17.05.2023 um 10:56
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:40 Min

Vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt das Geld, um sich ständig anwaltlich beraten zu lassen. Eine gute Rechtsschutzversicherung hilft Geschäftskunden umfassend bei allen rechtlichen Fragen und einem professionellem Forderungsmanagement, erklärt Milan Jarosch, Leiter Vertrieb bei DMB Rechtsschutz.

Pfefferminzia: Herr Jarosch, wie ist die Rechtsschutzversicherung im Gesamtkontext der gewerblichen Versicherung anzusehen?

Milan Jarosch: Grundsätzlich ist die Absicherung von Risiken im gewerblichen und auch industriellen Bereich anders anzusehen als im privaten Kontext. Zum einen, weil die Komplexität der Risiken zunimmt, je größer das Unternehmen ist – dadurch steigt auch die Anforderung an die Beratung. Zum anderen spielt das Thema Haftung beziehungsweise Enthaftung im gewerblichen Bereich eine zentrale Rolle – speziell dann, wenn die Geschäftsleitung nicht gleichzeitig Inhaberin des Unternehmens ist.

Bei einem angestellten Geschäftsführer beispielsweise muss man beachten, dass bei fehlenden Sicherheitsmechanismen – also, wenn etwa adäquater Versicherungsschutz fehlt –auch immer ein Organisationsverschulden im Raum steht. Im Falle von haftungsbeschränkenden Gesellschaftsformen wie einer GmbH oder einer AG haftet die Geschäftsleitung im Zweifel dann trotzdem mit ihrem Privatvermögen. Um sich zu exkulpieren und die persönliche Haftung mit dem Privatvermögen zu vermeiden, ist es für die Geschäftsleitung essenziell, potenziell existenzbedrohende Risiken zu versichern oder sie anderweitig zu managen. Da ist ein Versicherungsmakler als Sachverwalter des Kunden sehr wichtig, um auf solche Risiken hinzuweisen.

Und wie kommt hier die Rechtsschutzversicherung ins Spiel?

Jarosch: Kleine und mittelständische Betriebe verfügen oft nicht über die Ressourcen, die größere Unternehmen haben. Sprich: Mittelständler haben eher selten eine eigene Rechtsabteilung, und damit fehlt ihnen wichtiges juristisches Know-How. Ich kann über Tools und Dienstleistungen, die im Versicherungspaket enthalten sind, viele Probleme lösen.

Und Bewusstsein schaffen. Denn viele Mittelständler wollen am ehesten die Risiken versichern, die häufig vorkommen. Aus Sicht des Risikomanagements ergibt das aber eher wenig Sinn. Denn nicht das Risiko sollte abgesichert werden, das häufig vorkommt, sondern vor allem jenes, welches die Existenz des Unternehmens bedroht. Und da braucht es wieder die Expertise des Maklers. Er muss die kleineren und mittelständischen Unternehmen begleiten.

Haben Sie hierfür ein Beispiel?

Jarosch: Nehmen wir einen mittelständischen Handwerksbetrieb. Da kommt es gelegentlich vor, dass durch viele kleinere offene Forderungen die Liquidität gefährdet ist. Ein eigentlich strukturell gesundes Unternehmen kann dadurch dann doch in die Insolvenz rutschen, einfach, weil die Außenstände zu groß werden. Eine Rechtsschutzversicherung mit entsprechenden Serviceleistungen im Forderungsmanagement kann hier die Haftung reduzieren. Man kann gerade bei größeren Aufträgen auch Bonitätsabfragen gezielt im Vorfeld einsetzen: Bevor ich also investiere, meine Mitarbeiter hinschicke, lange arbeiten lasse und viel Material einkaufe, kann ich prüfen, ob der Kunde schon mal auffällig geworden ist. Wenn ja, kann der Unternehmer den Auftrag ablehnen oder zumindest teilweise Vorkasse verlangen. Damit reduziert er sein Haftungsrisiko.

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Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare
Thomas Puke
Vor 2 Jahren

Geht es bei dem Forderungsmanagement den bitte um unstrittige Forderungen oder auch um strittige. Denn man sollte schon erwähnen, dass wenn der Kunde mit seiner Leistung nicht zufrieden ist, es sich um eine strittige Forderung handelt. Dieses passiert i.d.R. und somit hilft mir der Rechtsschutz leider nicht….

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Thomas Puke
Vor 2 Jahren

Geht es bei dem Forderungsmanagement den bitte um unstrittige Forderungen oder auch um strittige. Denn man sollte schon erwähnen, dass wenn der Kunde mit seiner Leistung nicht zufrieden ist, es sich um eine strittige Forderung handelt. Dieses passiert i.d.R. und somit hilft mir der Rechtsschutz leider nicht….

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