Ein Autokran liegt in einem Vorgarten in Bibergau bei Dettelbach: Bei dem Unfall wurde glücklicherweise keiner schwer verletzt. © dpa/picture alliance
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  • 15.06.2017 um 15:37
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Unternehmer, deren Geschäftserfolg maßgeblich von Maschinen abhängt, sollten sie abschließen – die Maschinenversicherung. Worauf Makler dabei achten sollten.

Die Beispiele lassen erahnen: Makler kommen auch bei Maschinenversicherungen nicht umhin, die Versicherungsbedingungen der Gesellschaften ausführlich zu lesen. „Ich starte meine Beratung immer so: Ich biete den besten Schutz an, und wenn der Versicherungsnehmer sagt, das sei zu teuer, soll er konkret bestimmen, welche Elemente herauszunehmen sind“, sagt Makler Bernhard Roel, der schon seit 1980 in der Branche aktiv ist. Das führe zu einer Haftungsentlastung als Makler.

Als sinnvolle Elemente einer Maschinenversicherung spricht sich der Makler für den Ersatz von Wiederbeschaffungskosten auch bei einem Totalschaden aus. Der Versicherer sollte auch Verschleißteile im Zusammenhang mit einem entschädigungspflichtigen Schaden voll abdecken und Unterstützung bei der Risikobegleitung leisten, etwa durch Besichtigung oder Präventionsmaßnahmen.

Bei Vorsatz keine Leistung

Man muss sich auskennen, wenn man in diesem Bereich aktiv werden will, denn immer wieder sind es auch Details, die über Leistung oder Nicht-Leistung des Versicherers entscheiden. Roel nennt ein Beispiel hierfür: „Ein Drucker kommt mit seiner Hand in die Maschine, und der Geschäftsführer lässt natürlich die Maschine gewaltsam öffnen. Dann sagt der Versicherer aber: ‚Das ist nicht versichert‘, weil Vorsatz des Geschäftsherrn und damit ein nicht versichertes Ereignis vorliegt.“ Über solche Hintertürchen sollten Makler Bescheid wissen und gegensteuern können.

Und was kostet das Ganze? Der Beitrag für eine Maschinenversicherung ist unter anderem abhängig vom Alter und Zustand der Maschine sowie vom Deckungsumfang – also Selbstbehalt, mitversicherte Kosten und so weiter. Büscher: „Für eine Drehmaschine mit einem Listenpreis von 150.000 Euro könnte ein Beitrag von 500 bis 850 Euro angesetzt werden.“

Bei einem Bagger mit Listenpreis von 200.000 Euro wären es rund 2.000 bis 3.000 Euro, so der Experte der Gothaer. Einen entscheidenden Einfluss auf den Beitrag hat dabei der Selbstbehalt, berichtet VHV-Experte Olaf Buttkewitz. „So lässt sich zum Beispiel der Beitrag für ein CNC-Bearbeitungszentrum um 25 Prozent reduzieren, wenn der Kunde statt dem Regelselbstbehalt von 500 Euro einen Selbstbehalt von 2.500 Euro mit uns vereinbart“, sagt er.

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