Der Physiotherapeuth, der auch als Tanzlehrer arbeitet? Das gibt es und ist ein etwas untypisches Beispiel für einen Mischbetrieb. © Tonodiaz/Freepik
  • Von Andreas Harms
  • 30.06.2023 um 16:13
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Manchmal läuft es für Gewerbetreibende auf einem Gebiet nicht mehr so gut, oder es soll schlicht noch ein neues Gebiet hinzukommen. In solchen Fällen ist es wichtig, die Betriebshaftpflichtversicherung zu überprüfen und notfalls zu erweitern.

Und dann geht es um tausend Feinheiten, zum Beispiel die Deckungssumme. Als Minimum haben sich 3 Millionen Euro je Schadenfall etabliert. Doch die Skala reicht bis zu 20 Millionen Euro hinauf, was für Unternehmen interessant sein dürfte, die häufig auf Großbaustellen arbeiten. Weitere Fragen lauten: Greift die BHV auch im Ausland? Gibt es herabgesetzte Deckungssummen für spezielle Schadenfälle – sogenannte Sublimits? Und wenn ja, stören sie? Sind Selbstbeteiligungen vorgesehen? Wenn ja, wie hoch? Die Skala reicht bis 2.000 Euro hinauf. Und so weiter. Nach diesen Umständen, aber auch nach Zahl der Mitarbeiter, Risikohöhe und Jahresumsatz, richtet sich am Ende die Prämie. „Die enorme Komplexität bedeutet für manche Vermittler eine gewaltige Hürde“, räumen denn auch die Analysten von Franke und Bornberg gleich im Editorial ihres BHV-Ratings ein.

Und als wäre das nicht genug, behandeln die Versicherer speziell Mischbetriebe unterschiedlich. Zum Beispiel der Münchener Verein, der mit seinen BHV-Tarifen bei Franke und Bornberg die Topnote FFF+ erreicht. Er bietet eine enorme Leistungspalette, auch bei Schäden im Ausland, Drohnen und Subunternehmern. Bei Mischbetrieben beschränkt er sich jedoch grundsätzlich auf einen Hauptbetrieb und maximal drei Nebenbetriebe, wie er auf Anfrage mitteilt. Als Hauptbetrieb gilt jene Tätigkeit, die prozentual den größten Anteil einnimmt. „Grundsätzlich wird bei hinzukommenden Nebentätigkeiten jede Tätigkeit für sich nach deren Berechnungsgrundlage tarifiert.“ Das muss kein Problem sein, viele Betriebe dürften damit locker hinkommen. Man muss es aber wissen.

Viele Mischbetriebe nicht ausreichend versichert

Überhaupt ist Transparenz eine enorm wichtige Angelegenheit. „Viele Mischbetriebe sind nicht ausreichend beziehungsweise richtig versichert. Denn es wird oft vergessen, alle Nebentätigkeiten im Versicherungsschutz im Laufe der Zeit aufzunehmen“, bemerkt Dimitri Ratke vom RS Maklerkontor. Auch vom Versicherer VHV (ebenfalls FFF+) heißt es: „Wichtig für den Kunden ist, dass wir von der Nebentätigkeit Kenntnis haben und so Versicherungsbedarf und -einordnung prüfen können.“ Einerseits sei der Kunde vertraglich verpflichtet, Veränderungen anzuzeigen. Andererseits fragt der Versicherer auch regelmäßig über seine sogenannte Mengennachweisanfrage nach, ob sich Grundlagen für die Beitragsrechnung verschoben haben.

So etwas macht auch die Württembergische einmal im Jahr bei ihren BHV-Tarifen – immerhin mit dem Rating FFF, also „sehr gut“. „Nebentätigkeiten müssen bei uns grundsätzlich angegeben werden, sofern diese nicht zum versicherten Berufsbild gehören“, heißt es. Die Frage, ob etwas Haupt- oder Nebentätigkeit ist, entscheidet man dort übrigens grundsätzlich nach dem Anteil am Umsatz. Auch das macht nicht jeder so. Manche ziehen auch zusätzlich wie bei der Prämie die Zahl der Mitarbeiter oder die Gehälter heran. Diese Variablen nennt zum Beispiel die VHV.

Besser immer mitteilen, was man so macht

Wen das alles gar nicht stören will, das ist Andsafe. Sie wirbt damit, dass sie nicht alle Nebentätigkeiten wissen muss, sie aber trotzdem versichert. Das Risiko ermittelt man ausschließlich auf Basis jenes Betriebes mit dem höchsten Anteil am Gesamtumsatz. Die Deckungssummen reichen von 3 bis 10 Millionen Euro hinauf, und auf Sublimits verzichtet man ganz. Auch dieser Tarif bekommt von Franke und Bornberg ein FFF+.

Gleichwohl ist es wahrscheinlich besser, die automatische Mitversicherung eher als zusätzlichen Service zu verstehen. Falls man in der – ja, auch hier – jährlichen Mitteilung mal was vergessen hat. Das beruhigt zweifellos ungemein. Aber in erster Linie sollte man auch Andsafe mitteilen, was man alles so treibt. Denn der Versicherer klammert ausdrücklich alle Nebentätigkeiten aus, für die er grundsätzlich keinen Versicherungsschutz anbietet. Wer weiß schon spontan, welche das sind? Da hilft nur Nummer sicher.

Patrick Jung ist in Darmstadt derzeit in die Kategorie „Hotel, Gastronomie, Disco“ eingeordnet. Und selbstverständlich hat er seinem Versicherer auch sein neuestes Projekt mitgeteilt: Die Wandelbar ist eine bewegliche, luxuriöse Essen- und Trinkstation für festliche Ereignisse. Los ging es in diesem Jahr. Denn Wandel muss ja schließlich sein.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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