- Von Karen Schmidt
- 03.04.2024 um 15:41
Der Dolmetscher übersetzt ein Buch und macht dabei einen Fehler. Doch das fällt erst auf, als der Druck abgeschlossen ist. Nun muss das Werk nochmals gedruckt werden. In einem anderen Fall versäumt der Steuerberater eine Frist zur Abgabe eines Einspruchs beim Finanzamt. Daraufhin entsteht dem Mandanten ein Schaden.
Wieder eine andere Situation: Der Kunde einer Digitalagentur nutzt auf seiner neuen Internetseite ein Foto. Er weiß allerdings nicht, dass er die Rechte dafür gar nicht besitzt. Der Fotograf, der Inhaber der Rechte ist, klagt auf Schadenersatz.
Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht kurz erklärt
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Warum Vermittler wichtige Lotsen für Gewerbekunden sind
Drei unterschiedliche Branchen mit ganz verschiedenen möglichen Fehlerquellen. Doch eines bleibt bei allen gleich: Wer als Dienstleister Kunden berät, Projekte betreut oder andere immaterielle Werte erstellt, geht stets das Risiko einer Fehlberatung oder -betreuung ein. Selbst wenn dieser Fehler im Grunde eher klein ist, kann er große Folgen haben. Denn er kann sich so auf den Kunden oder den Mandanten auswirken, dass eine Schadenersatzforderung das Unternehmen in seiner Existenz bedroht. In diesem Fall handelt es sich um einen sogenannten echten Vermögensschaden.
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Gegen die Folgen daraus können sich Unternehmen versichern – mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). „Was für Menschen gilt, gilt auch für Unternehmen. Eine VSH ist gewissermaßen die ‚Lebensversicherung‘ für Unternehmen. Sichert sie im Schadenfalle doch unternehmerische Existenzen, an denen wiederum viele Einzelschicksale hängen. Dieser soziale Aspekt geht neben dem wirtschaftlichen meist unter“, erklärt Johannes Hohmann, Lead Underwriter Vermögensschadenhaftpflicht bei Markel.
Haftpflicht ist nicht gleich Haftpflicht
Dabei kommt es aber immer mal wieder zu Missverständnissen bei den Gewerbetreibenden: „Ich habe doch schon eine Betriebshaftpflichtversicherung, wozu brauche ich noch eine Haftpflicht?“ Das hat der eine oder andere Vermittler sicherlich schon mal im Beratungsgespräch mit einem Gewerbekunden gehört.
„Der Experte unterscheidet hier aber sehr genau: Eine Betriebshaftpflicht deckt in der Regel Personen- und Sachschäden ab. Die VSH deckt jedoch echte Vermögensschäden“, so Hohmann. „Das ist insofern wichtig zu wissen, da diese das Gros der Schäden ausmachen. Ohne VSH wären diese gar nicht abgedeckt.“ Dabei schütze die VSH optimalerweise immer zweifach, so Hohmann: „Sie begleicht berechtigte Ansprüche, aber wehrt unberechtigte ebenso ab.“
Wichtig ist hier die Wahl einer passenden Versicherungssumme. Wie hoch die für das Unternehmen ist, hängt von den Schäden ab, die es verursachen kann. Je höher das Risiko, desto höher sollte die Deckungssumme im Vertrag gewählt werden. Die Versicherungssummen liegen, wenn man sich verschiedene Anbieter am Markt anschaut, zwischen 50.000 und 500.000 Euro pro Schadenfall. Für Berufe, die einer VSH-Pflicht unterliegen, gelten oft Mindestdeckungssummen. Bei einem Anwalt sind es etwa 250.000 Euro pro Schadenfall.
Bei der Wahl einer passenden VSH gilt es, genau hinzuschauen. „Bedingungswerk und Versicherer müssen zum Versicherungsnehmer passen“, empfiehlt Markel-Experte Hohmann. „Ich verweise hier besonders auf das Thema Ausschlüsse und Obliegenheiten.“ Der Gewerbekunde hat auch die Wahl zwischen Allroundern oder Spezialversicherern. Aber gerade, wenn es um bestimmte Zielgruppen geht, haben die Spezialisten mitunter die Nase vorn.
Zusatzbausteine je nach Bedarf
Je nach Risikoprofil lässt sich die VSH mit verschiedenen Zusatzbausteinen ausstatten. „Eine Analyse der Schadenfälle über die vergangenen Jahre hinweg zeigt deutlich, dass die Bausteine D&O-Außenhaftungsversicherung, Cyber-Eigenschadenversicherung, aber auch die Eigenschadendeckung immer mehr an Bedeutung gewinnen“, sagt Hohmann. Ein Eigenschaden liegt etwa vor, wenn der Mitarbeitende eines Unternehmens Geld aufs falsche Konto überweist. Oder wenn ein Kunde von einem Projekt zurücktritt.
Die Marktumstände ändern sich und mit ihnen auch die Risikoprofile der Gewerbetreibenden, daher ist es wichtig, die VSH regelmäßig zu überprüfen. „Ein gutes Bedingungswerk schreibt dies sogar vor“, betont VSH-Experte Hohmann. Während der Corona-Pandemie zum Beispiel haben sich viele, insbesondere Kleinunternehmer, zusätzliche Einnahmequellen erschlossen.
Zusätzliche Tätigkeiten bedeuten aber auch eben weitere Risiken – die dem eigenen Haftpflichtversicherer anzugeben sind. Denn: „Eine VSH kann nur effektiv sein, wenn der Versicherungsnehmer vollumfänglich abgesichert ist“, sagt Hohmann. „Vollumfänglich bedeutet, sowohl nach Umfang wie nach Risiko abgesichert zu sein, um rasch wieder auf die Beine zu kommen.“
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