- Von Lorenz Klein
- 09.06.2020 um 16:27
Pfefferminzia: Das Handeln der Haftpflichtkasse in Sachen BSV dürfte aus Sicht einiger Anwälte Parallelen zur Versicherungskammer Bayern aufweisen. Laut der Rechtsanwaltskanzlei Michaelis hatte die VKB „mit einer Vertriebsinformation Gewerbe am 4. März 2020 unmissverständlich klargestellt, dass behördlich angeordnete Betriebsschließungen aufgrund des neuartigen Coronavirus in ihrer gewerblichen Betriebsschließungsversicherung mitversichert sind“. Weiter schreibt Anwalt Michaelis, dass er jetzt auch verstehe, „warum die Versicherungskammer Bayern ihren Kunden gerne eine „Bayerische Lösung“ anbieten möchte. Diese besagt, dass die Versicherungsnehmer nur zwischen 10 und 15 Prozent der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung im Vergleichswege erhalten“. Seines Erachtens habe die VKB aber schon allein „aufgrund dieses Schreibens die getätigten Zusagen einzuhalten und die versicherungsvertraglichen Leistungen vollständig zu erbringen“. Sind sie nicht in einer ganz ähnlichen Situation wie die VKB, indem sie gewissermaßen „vorgeprescht“ sind und sich Anwälte der Gegenseite dies nun zu Nutze machen wollen?
Wetzel: Die Haftpflichtkasse hat ihre Auskünfte zur Betriebsschließungsversicherung auf ihrer Website mit dem Ziel einer klaren und transparenten Informationspolitik gegenüber Kunden und Vertriebspartnern angepasst. Dazu haben wir unserer unveränderten Regelung Nachdruck verliehen, um für mehr Klarheit zu sorgen: Schließungen eines von Krankheit nicht betroffenen Betriebes aus generalpräventiven Gründen, sind nicht gedeckt. Jedoch, wenn im Betrieb ein versicherter Erreger aufgetreten ist und der Betrieb aus diesem Grund von der Behörde vollständig geschlossen wurde, dann besteht ein Anspruch, dann wird ohne Wenn und Aber gezahlt.
Pfefferminzia: Wie lauten nun die weiteren Schritte bei der Haftpflichtkasse im Umgang mit Kunden und Vertriebspartnern?
Wetzel: Wir behalten die schwierige Situation unserer Geschäftspartner im Blick. Vor allem wollen wir die Nähe zu ihnen auch in Krisenzeiten ausbauen und ein starker Partner sein. So haben wir beispielsweise das Kulanzangebot zwischenzeitlich ausgebaut: Zum einen haben wir es auf weitere bei uns versicherte Branchen ausgeweitet. Zum anderen übernehmen wir für unsere Kunden aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe im Rahmen der Kulanz weitere zehn Prozent der jeweils versicherten Tagesentschädigung für die Dauer von 30 zusätzlichen Tagen, sofern der Kunde 60 Tage Haftzeit versichert hat. Daneben haben wir auf einen restriktiven Umgang mit Fristsetzungen bei der Kulanzannahme verzichtet. Erst Ende Mai haben wir damit begonnen, entsprechende Fristen zu setzen.
Übrigens haben wir bisher in den meisten Fällen die Kulanzzahlungen innerhalb von circa 48 Stunden an Kunden ausgezahlt. Wir beschäftigen uns ständig mit der Frage, wie wir trotz der Corona-Krise mit unseren Geschäftspartnern eng verbunden bleiben können. Insbesondere mit denjenigen, welche die Auswirkungen der Corona-Krise im Gespräch mit Ihren Kunden zu spüren bekommen. Deshalb haben wir einige Hilfsmöglichkeiten und Erleichterungen für Geschäftspartner und Kunden auf die Beine gestellt, damit finanzielle Engpässe unbürokratisch und schnell überbrückt werden können. Diese Hilfsmaßnahmen können noch bis zum 1. Oktober 2020 beantragt werden.
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