- Von Redaktion
- 17.02.2016 um 09:13
Paragraf 823 BGB besagt:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Das heißt, jeder haftet mit seinem Vermögen und Einkünften bei einem nicht versicherten verursachten Schaden. Das kann den vollständigen Ruin bedeuten, wenn keine private Haftpflichtversicherung besteht.
Die private Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung, auf die keiner verzichten sollte. Sie reguliert ersatzpflichtige Schäden, und wehrt unberechtigte Schadenersatzforderungen (passiver Rechtsschutz) ab.
Leistung überall gleich?
Soweit so gut. Der Verbraucher erkennt die Notwendigkeit einer privaten Haftpflichtversicherung, und schließt einen Vertrag ab.
Es ist noch herrschende Meinung, dass Haftpflichtversicherungsverträge alle den gleichen Leistungsumfang haben. Das wird auch vielfach so übermittelt, weil kein Anbieter natürlich von sich aus auf fehlenden Versicherungsschutz in seinem Vertrag hinweist. Mehr Leistung, mehr Prämie. Das ist eigentlich logisch. Da allerdings dem Verbraucher immer wieder suggeriert wird, dass einzig und allein die Prämie für eine Kaufentscheidung maßgeblich ist, wird über schlechten und fehlenden Versicherungsschutz nicht gesprochen. Der Verkauf ist wichtig, und die günstige Prämie ist hier das entscheidende Argument.
Das ist aber mehr als gefährlich. Stellen Sie sich vor, ein Auto hat keine Sicherheitsgurte, keine Knautschzone, keine Airbags, kein Seitenaufprallschutz und Sicherheitslenksäule.
Würden Sie sich im Straßenverkehr ohne diesen Schutz wohl fühlen? Und wie viele Menschen haben schon aufgrund dieses passiven Unfallschutzes schwere Autounfälle überlebt, oder sind mit relativ leichten Verletzungen davon gekommen? Kein Mensch verzichtet auf diesen passiven Unfallschutz, oder stellt diesen heute noch in Frage.
Haftpflicht muss optimalen Schutz liefern
Genauso wichtig ist es, dass die private Haftpflichtversicherung einen optimalen Versicherungsschutz bietet. Auch hier gibt es keine Kompromisse. Es wird in den Medien zur Zeit über einen Schadensfall berichtet, der deutlich machen soll, wie wichtig es ist, den richtigen Haftpflichtvertrag abgeschlossen zu haben.
Ein Nachbar hatte sich bereit erklärt, den Garten seines Nachbarn während urlaubsbedingter Abwesenheit zu versorgen. Dabei hat er vergessen, den Wasserhahn abzudrehen. Das hat zur Folge, dass sich das Wasser in das Kellergeschoss ergoss. Es entstand ein Schaden in Höhe von 7.300 Euro. Die Wohngebäudeversicherung des Geschädigten nahm den hilfsbereiten Nachbarn in Regress, das heißt er beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung sollten die 7.300 Euro ersetzen. Das Oberlandgericht Hamm verurteilte den hilfsbereiten Nachbar beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zur Zahlung der Summe.
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