- Von Redaktion
- 17.02.2016 um 09:13
Gefälligkeitsschaden ist oft nicht versichert
Diese Nachbarschaftshilfe war ein sogenannter Gefälligkeitsschaden, und in der privaten Haftpflicht nicht versichert, es sei denn, ich habe einen Vertrag in Händen, der Gefälligkeitsschäden mit versichert.
Natürlich haben auch die Verbraucherschützer sich zu diesem Schadensfall zu Wort gemeldet. Sie bekamen im Deutschlandfunk vertreten durch Kerstin Becker-Eiselen, Verbraucherzentrale Hamburg, und Bianca Boss, Bund der Versicherten, die Gelegenheit, Verbraucher aufzuklären.
Es kam dabei zu erstaunlichen Aussagen:
So behauptet Becker-Eiselen: Schäden, die aus Gefälligkeiten entstehen, werden in der Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht erfasst. Sie kommt aber dann zu folgender Erkenntnis.
Stillschweigender Haftungsausschluss im Fall von Schäden, ich zitiere wortwörtlich:
„Bei Freundschaftsdiensten wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Beteiligten stillschweigend einen Haftungsausschluss vereinbart haben. Das bedeutet, dass der Helfende, sofern er nicht grob fahrlässig handelt, für den Schaden nicht aufkommen muss. Wer vermeiden möchte, dass durch solche Situationen eine gute Nachbarschaft in die Brüche geht, kann vorbeugen.
Es gibt die Möglichkeit, das in eine Haftpflichtversicherung mit einzuschließen – wenn man das Gefühl hat, man möchte abgesichert sein, vielleicht, weil man tatsächlich gelegentlich beim Umzug hilft und es dort auch um teure Gegenstände gehen könnte, dann kann man das mit reinnehmen. Es ist sicherlich nicht Mindestversicherungsschutz, den man haben muss.“
Gefälligkeitsschäden mitversichern
Bianca Boss kommt zu dem Schluss, Gefälligkeitsschäden bis zu einer Höhe von 10.000 Euro mitzuversichern. „Das dürfte auch meist ausreichen, wenn man jemandem beim Umzug hilft, und den Fernseher doch mal fallen lässt. Dann sind aber solche Schäden auf jeden Fall mit drin. Natürlich, das muss man wissen, immer nur zum Zeitwert. Es ist keine Neuwertversicherung. Man kann sich dann nicht den neuen Flachbildschirm kaufen und an die Wand hängen.“
Es geht abenteuerlich weiter:
Hilft man Freunden beispielsweise beim Hausbau und bekommt dafür Geld, so ist das in Ordnung, wenn es sich nicht um Gewinn bringende Dienstleistungen handelt. Kommt es zu Verletzungen, sind auch das Gefälligkeitsschäden, sagt Bianca Boss. „Aber natürlich nur wenn ich jemanden schädige.“
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